Aktualisiert 21.März 2017
Die erste Umfrage zum Geo-Engineering kann als abgeschlossen gelten. Die angeschriebenen Behörden haben zu 80% geantwortet. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist auf ein Konzept der Bundesregierung hin: "Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel" und den "Aktionsplan Anpassung". Das UBA hat detailliert geantwortet, worauf sich eine Nachfrage ergeben hat. Alle anderen haben eine Zuständigkeit oder ein Wissen zur Thematik verneint.
Die angeschriebenen Parteien sind entweder mit der Materie überfordert (Angst in die Ecke der Aluhutträger gestellt zu werden.)und bieten kaum eine Reaktion. Die einzigen Antworten sind vom AfD Landesverband Sachsen, sowie dem LVB Niedersachsen,Hamburg, NRW sowie Mecklenburg Vorpommern der Grünen und der Deutschen Mitte erfolgt. Die Landesverbände der SPD, FDP, CDU, CSU konnten sich zu keiner Beantwortung hinreissen lassen.
In der erweiterten Anfrage, werden wir uns an das Institut für Weltwirtschaft (IfW) (Kiel), das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundestagsfraktionen und EU-Parlamentarier wenden.
Für weitere in Frage kommenden Institute, bitten wir um eine Benachrichtigung.
Die europäische Anpassungsstrategie
Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist auch auf der europäischen Ebene von Bedeutung und wurde in die Fortschreibung des Europäischen Klimaänderungsprogramms (ECCP II) integriert.
Die EU wirbt für weitreichende globale Maßnahmen.
- Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und andere internationale Foren.
- Bilaterale Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern.
- Strategien und Initiativen auf EU- und internationaler Ebene
- Finanzielle Unterstützung der Bemühungen von Entwicklungsländern zur Eindämmung der Klimawandels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welches(r) Gesetz, welcher Beschluss, Vertrag, Vereinbarung, Abkommen, welche Vereinbarung oder der gleichen/gleichwertiges regelt den Teil des Geo-Engineerings oder Klima-Engineering oder Climate-Engineering, das als Strahlungsmanagement (RM) und Solar radiation management (SRM) bezeichnet wird?
2) Welches(r) Gesetz, welcher Beschluss, Vertrag, Vereinbarung, Abkommen, welche Vereinbarung oder der gleichen/gleichwertiges definiert oder regelt die Maßnahmen mittels Emission von Aerosolen in die Atmosphäre?
Das Grundprinzip der territorialen Integrität von betroffenen Staaten wird berührt und verletzt, falls diese einem Einsatz nicht zustimmen, aber dennoch betroffen wären.
3) Wer überwacht, für Deutschland den Einsatz der unter Pkt. 1-2 genannten Anfragen in Deutschland und/oder im Ausland?
4) Wer koordiniert die Einsätze der unter Pkt. 1-2 genannten Anfragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Baumann / VOLLDRAHT e.V.
Bild:Pixabay
Ergebnisse aus der Umfrage Teil 1.
Kontakt | Anfrage gestellt |
Nach gefragt |
Antwort erhalten |
Wird SRM betrieben |
Zuständig |
Link zur Antwort |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | Ja | - | Ja | Detaillierte Aussage | Ja | |
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Berlin) | Ja | - | Ja | Verweis auf UVP | Ev. |
|
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen | Ja | - | Ja | Verschwörung | Nein | |
Umweltbundesamt (Bund), ausführliche Stellungnahme |
Ja | - | Ja | Zukünftige Maßnahmen einschl. SRM | Noch nicht |
AW1 PDF AW2 PDFPDF |
Nachfrage zur Antwort des UBA Betr.: Ihr Antwortschreiben v. 09.03.2017, zu unserer Anfrage v. 20.02.2017 Geo-Engineering, speziell RM und SRM. Bearbeitet durch Z4/Bürgerservice Sehr geehrtes Team des Bürgerservices, vielen Dank für die detaillierte Antwort. Aus Ihrem Antwortschreiben „Dem Umweltbundesamt liegen derzeit keine Erkenntnisse über Planungen staatlicher Institutionen zur Durchführung von SRM bzw. RM in Deutschland vor.“ und Ihrem Hinweis auf das Hintergrundpapier http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4125.pdf ergeben sich die Fragen: 1.) Liegen dem Umweltbundesamt Erkenntnisse zur Durchführung von SRM bzw. RM bzw. Emission von Aerosolen nicht staatlicher Institutionen in Deutschland vor? Z. B. Zum Zwecke der Forschung, zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken und möglichen Folgen. 2.) Liegen dem Umweltbundesamt Erkenntnisse zur Durchführung von SRM bzw. RM bzw. Emission von Aerosolen staatlicher oder nicht staatlicher Institutionen außerhalb von Deutschland vor, die nicht unter den Begriff Schwefelaerosole definiert sind? Diese Frage ergibt sich zwingend, aus dem v.i.g. Hintergrundpapier, Zitat: „Im Übrigen gilt – wie oben dargestellt – das allgemeine völkerrechtliche Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen.“ Das völkerrechtliche Verbot bezieht sich auf „erheblicher“ grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen, welches wiederum eine unbestimmte Masse enthält. Damit wäre die territorialen Integrität von betroffenen Staaten berührt und verletzt, falls diese einem Einsatz nicht zustimmen. Haben die Staaten dem Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigungen von 1979 zugestimmt wären sie dennoch betroffen. 3) Wer überwacht, für Deutschland gemäß Frage 1. und Frage 2.? |
Climate-Engineering / Teil 2 _ Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wer führt es aus?
Kontakt | Anfrage gestellt |
Nach- gefragt |
Antwort erhalten |
Wird Geo-Engineering betrieben | Zuständig |
Link zur Antwort |
Martin Bäumer, Mdl, CDU | Ja | - | Ja | Keine Aussage | Nein | |
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel _ Prof. Gernot Klepper | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
Europagruppe Die Grünen, Reinhard Bütikofer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
Europäisches Parlament, Fraktion der SPD, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
Die Linke im Europaparlament, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Ja | Nein | Nein | - | - | - |
Umweltbundesamt (Bund) | Ja | - | Ja | Ankündigung von Areosoleintrag | Ja |