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Climate-Engineering / Teil 2 - Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wer führt es aus?

Geoengineering
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Aktualisiert 21.März 2017

Die erste Umfrage zum Geo-Engineering kann als abgeschlossen gelten. Die angeschriebenen Behörden haben zu 80% geantwortet. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist auf ein Konzept der Bundesregierung hin: "Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel" und den "Aktionsplan Anpassung". Das UBA hat detailliert geantwortet, worauf sich eine Nachfrage ergeben hat. Alle anderen haben eine Zuständigkeit oder ein Wissen zur Thematik verneint.

Die angeschriebenen Parteien sind entweder mit der Materie überfordert (Angst in die Ecke der Aluhutträger gestellt zu werden.)und bieten kaum eine Reaktion. Die einzigen Antworten sind vom AfD Landesverband Sachsen, sowie dem LVB Niedersachsen,Hamburg, NRW sowie Mecklenburg Vorpommern der Grünen und der Deutschen Mitte erfolgt. Die Landesverbände der SPD, FDP, CDU, CSU konnten sich zu keiner Beantwortung hinreissen lassen.

In der erweiterten Anfrage, werden wir uns an das Institut für Weltwirtschaft (IfW) (Kiel), das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundestagsfraktionen und EU-Parlamentarier wenden.

Für weitere in Frage kommenden Institute, bitten wir um eine Benachrichtigung.


Die europäische Anpassungsstrategie

Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist auch auf der europäischen Ebene von Bedeutung und wurde in die Fortschreibung des Europäischen Klimaänderungsprogramms (ECCP II) integriert.

Die EU wirbt für weitreichende globale Maßnahmen.


Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Welches(r) Gesetz, welcher Beschluss, Vertrag, Vereinbarung, Abkommen, welche Vereinbarung oder der gleichen/gleichwertiges regelt den Teil des Geo-Engineerings oder Klima-Engineering oder Climate-Engineering, das als Strahlungsmanagement (RM) und Solar radiation management (SRM) bezeichnet wird?

2) Welches(r) Gesetz, welcher Beschluss, Vertrag, Vereinbarung, Abkommen, welche Vereinbarung oder der gleichen/gleichwertiges definiert oder regelt die Maßnahmen mittels Emission von Aerosolen in die Atmosphäre?

Das Grundprinzip der territorialen Integrität von betroffenen Staaten wird berührt und verletzt, falls diese einem Einsatz nicht zustimmen, aber dennoch betroffen wären.

3) Wer überwacht, für Deutschland den Einsatz der unter Pkt. 1-2 genannten Anfragen in Deutschland und/oder im Ausland?
4) Wer koordiniert die Einsätze der unter Pkt. 1-2 genannten Anfragen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Jörn Baumann / VOLLDRAHT e.V.

Bild:Pixabay


Ergebnisse aus der Umfrage Teil 1.

 Kontakt                                                                                                                              Anfrage  gestellt

 Nach   

gefragt

 Antwort

erhalten

  Wird   SRM

betrieben

 Zuständig

 Link   

zur Antwort

 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr  Ja - Ja Detaillierte Aussage  Ja PDF
 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Berlin)  Ja - Ja Verweis auf UVP Ev.

PDF

PDF

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ja - Ja Verschwörung Nein PDF

 Umweltbundesamt (Bund), ausführliche Stellungnahme

 Ja - Ja Zukünftige Maßnahmen einschl. SRM   Noch nicht

AW1 PDF

AW2 PDFPDF

Nachfrage zur Antwort des UBA

Betr.: Ihr Antwortschreiben v. 09.03.2017, zu unserer Anfrage v. 20.02.2017 Geo-Engineering, speziell RM und SRM. Bearbeitet durch Z4/Bürgerservice

Sehr geehrtes Team des Bürgerservices, vielen Dank für die detaillierte Antwort.

Aus Ihrem Antwortschreiben „Dem Umweltbundesamt liegen derzeit keine Erkenntnisse über Planungen staatlicher Institutionen zur Durchführung von SRM bzw. RM in Deutschland vor.“ und Ihrem Hinweis auf das Hintergrundpapier http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4125.pdf ergeben sich die Fragen:

1.) Liegen dem Umweltbundesamt Erkenntnisse zur Durchführung von SRM bzw. RM bzw. Emission von Aerosolen nicht staatlicher Institutionen in Deutschland vor? Z. B. Zum Zwecke der Forschung, zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken und möglichen Folgen.

2.) Liegen dem Umweltbundesamt Erkenntnisse zur Durchführung von SRM bzw. RM bzw. Emission von Aerosolen staatlicher oder nicht staatlicher Institutionen außerhalb von Deutschland vor, die nicht unter den Begriff Schwefelaerosole definiert sind?

Diese Frage ergibt sich zwingend, aus dem v.i.g. Hintergrundpapier, Zitat: „Im Übrigen gilt – wie oben dargestellt – das allgemeine völkerrechtliche Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen.“

Das völkerrechtliche Verbot bezieht sich auf „erheblicher“ grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen, welches wiederum eine unbestimmte Masse enthält. Damit wäre die territorialen Integrität von betroffenen Staaten berührt und verletzt, falls diese einem Einsatz nicht zustimmen. Haben die Staaten dem Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigungen von 1979 zugestimmt wären sie dennoch betroffen.

3) Wer überwacht, für Deutschland gemäß Frage 1. und Frage 2.?
4) Wer koordiniert die Einsätze gemäß Frage 1. und Frage 2.?

      

 Climate-Engineering / Teil 2 _ Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wer führt es aus?

 

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Martin Bäumer, Mdl, CDU                                                             Ja - Ja Keine Aussage Nein PDF
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin Ja  Nein Nein   -
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel _ Prof. Gernot Klepper Ja  Nein Nein   -  -  -
 Europagruppe Die Grünen, Reinhard Bütikofer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ja Nein  Nein   -  -  -
 Europäisches Parlament, Fraktion der SPD, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ja Nein  Nein   -  -  -
 CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Ja Nein  Nein   -  -  -
 Die Linke im Europaparlament, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ja Nein Nein   -  -  -
Umweltbundesamt (Bund) Ja - Ja Ankündigung von Areosoleintrag Ja PDF

 

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