Wenn Energiesparlampen kaputt gehen, kann giftiges Quecksilber austreten. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Exemplare mit hohem Quecksilbergehalt dürfen nicht länger verkauft werden.
m Streit über überhöhte Quecksilberwerte in Energiesparlampen hat sich die Deutsche Umwelthilfe gegen ein niedersächsisches Unternehmen durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom Oktober 2015, das den Vertrieb der bestimmten Lampen untersagte.
Der Quecksilbergehalt in den betroffenen Energiesparlampen habe die im Elektrogesetz festgelegten Grenzwerte überstiegen, hieß es. Gleichzeitig bejahte der BGH erstmals, dass bei Verstößen gegen die Umweltauflage Verbände und Konkurrenten ein Klagerecht haben und sich auf die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb berufen können. Der Grenzwert diene auch dem Gesundheitsschutz der Verbraucher, begründete der Senat das Klagerecht der Verbraucherschützer.