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So, Feb
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U-Untersuchungen - Datenschutz

Umwelt
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Ein großer ERFOLG bei der Neuregelung der Kinderrichtlinien!

Nicht nur die Inhalte der U-Untersuchungen, sondern auch das gelbe U-Heft wurden neu gestaltet. Dabei wurde endlich der DATENSCHUTZ, dem sämtliche Inhalte unterliegen, berücksichtigt!

Dem Gebaren von Kindergärten, Schulen und Jugendämtern, die immer öfter die Vorlage des U-Heftes verlangen oder sogar Kopien anfertigen, wird damit der Riegel vorgeschoben! Nicht selten meinen übereifrige Ärzte im Bemerkungsfeld der jeweiligen Untersuchung ihren Unmut ausdrücken zu müssen, dass die Eltern sich gegen Impfungen entschieden haben. Damit sollten impfunwillige Eltern sichtbar gebrandmarkt werden. Das hat nun ein Ende, weil die Eltern mit einer herausnehmbaren Teilnahmekarte [1] überall dort, wo es erforderlich ist, die Teilnahme an den U-Untersuchungen nachweisen können, ohne das U-Heft und damit die Inhalte Dritten zugänglich machen zu müssen.

Die offizielle amtliche Begründung für diese „Teilnahmekarte“ spricht für sich. Diese Begründung ist ab sofort in jedem Gelben Heft abgedruckt:

„Liebe Eltern! Schützen Sie die Daten Ihres Kindes! Mit dieser herausnehmbaren Karte können Sie bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendämtern den Nachweis erbringen, dass Ihr Kind an den Untersuchungen teilgenommen hat.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Gelben Heft um eine vertrauliche Information handelt. Keine Institution (z.B. Kita, Schule, Jugendamt) darf eine Einsichtnahme verlangen. Sie entscheiden, wem Sie den Einblick gewähren.“

Für ältere U-Hefte empfehlen wir die Teilnahmekarte aus der unten angegebenen Quelle selber auszudrucken und vom Arzt ausfüllen zu lassen.

Euer Team von EFI – Eltern für Impfaufklärung (efi-online.de)

QUELLEN
[1] https://www.g-ba.de/…/2016-08-04_Kinderuntersuchungsheft_WE…