Die hektische Betriebsamkeit der Regierungs-Webseiten MV und die der Presse suggerieren das Bild einer Pandemie, die im Land wütet, deren Realitätscheck einen schier aus den Socken haut. Vorsichtig fahren wir durch die Gebiete der sog. Hot-Spots des Todes, die gemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in blutgetränkten Farbkombinationen auf einer Übersichtskarte dargestellt werden. Vorsichtshalber haben wir eine Rolle Müllsäcke eingepackt falls den Bewohnern dieser Gebiete die Leichensäcke ausgehen sollten angesichts dieser fiesen symptomlosen Grippe.
Um es auf den Punkt zu bringen, nichts ist los, absolut nichts ist in den Strassen von einer „Pandemie“ zu sehen, bis auf das "Lalü" der Krankenwagen, wenn wieder einer der Geimpften zusammengebrochen ist und der Corona-Statistik hinzugefügt wird.
Ich bin es leid, ständig auf die Tatsache hinweisen zu müssen, daß die Bürger aus ideologischen Gründen in Angst und Schrecken versetzt werden und nicht bedingt aus medizinischen Notständen. Haben Sie Grippesymptome? Dann hilft bei mir immer eine Mundspülung mit einer CDL-Lösung, das desinfiziert den Rachenraum und damit ist der grippale Infekt erledigt. Und ja es gibt auch schwere Verläufe der Grippe, sogar tödliche, nur haben die absolut nichts mit einer Pandemie zu tun, sie werden nur Corona zugeordnet. In Gesprächen mit Betroffenen bemerke ich des öfteren, daß die Hinterbliebenen sich jeder rationalen Diskussion entziehen. Man gehört ja zu den „Überlebenden“ der Corona-Pandemie, ist gaaanz knapp dem Tode entronnen.
Halten wir uns doch an die Fakten.
Das Land MV ist pleite und über eine durch die SPD-Regierung gesteuerte Strategie zur Zerstörung der Wirtschaft werden die Menschen im Land von der Last ihres Eigentums und Vermögens befreit.
Dazu werden die falschpositiven Testergebnisse der PCR-Tests und sog. Schnelltests fälschlicherweise bzw. im kriminellen Vorsatz als „Infizierte“ dargestellt. Kein PCR-Test oder ein sog. Schnelltest kann eine Infektion nachweisen, ergo sind die Inzidenzwerte der völlige Schwachsinn und dienen zur Täuschung der Bevölkerung.
Noch einmal, die PCR-Tests und sog. Schnelltests können keine Infektion darstellen. Das bedeutet sie können die rot gefärbten Landschaftskarten in grün ausmalen, weil da nichts los ist und das ist bekannt. Selbst das RKI weist darauf hin, daß die Inzidenzwerte nicht aussagekräftig sind. Und jetzt schauen Sie sich den Landkreis Ludwigslust-Parchim an. Wer soll hier verarscht werden?
Die sozial Schwächeren sind die ersten Globalisierungsverlierer und wehren sich der absurden Rhetorik der BRD-Verwaltung. Dieses Aufbegehren wurde durch einen riesigen Medienhype mit div. Diffamierungskampagnen zur Konfrontation der Gesellschaftsschichten ausgenutzt. Jetzt erreicht der wirtschaftliche Abbau die Leistungsträger des Mittelstandes und die Gewerbetreibenden verstehen langsam, daß ihre wirtschaftliche Existenz ideologischen Zielsetzungen geopfert wird und keiner Pandemie.
In Parchim hat sich Michael als Geschäftsführer des Autohaus Burmeister GmbH in Verantwortung von über 30 Mitarbeitern diesem Unrecht entgegengestellt. Einem seit 30 Jahren in Parchim ansässigen, erfolgreich geführten Unternehmen wird der Verkauf von KFZ untersagt mit Bezug auf eine Verordnung der imaginären Pandemie, während der Werkstattbetrieb offen bleiben kann. Mehr Willkür des Unternehmens „Gemeinde Parchim“ geht nicht. Doch das geht, als Reaktion auf die berechtigte Zurückweisung schicken die Verantwortlichen der Stadt Parchim das Ordnungsamt los, um alle Autohäuser auf die Einhaltung der Verbote durch die Verordnung zu prüfen.
„+++Besuch vom Ordnungsamt+++
Geschrieben von Michael Burmeister am . Veröffentlicht in Gesprächsstoff.
Hallo Zusammen,
heute Nachmittag hatte ich Besuch vom Ordnungsamt. Wir hatten einen regen Austausch. Als es um die Sicherung der Existenz meiner Mitarbeiter und das Wohl der Kinder ging, konnte ich meine Emotionen nicht komplett unterdrücken. Dieses Thema trifft mich jedes Mal ins Herz.
Ich habe auf meine vollumfängliche Zurückweisung der Corona LVO M-V gegenüber dem Bürgermeister hingewiesen. Worte wie drohende Bußgelder und Zwangsschließung sind gefallen. Für mich kam die Frage auf, was der Unterschied zwischen Schließung des Einzelhandels laut Corona LVO M-V und einer Zwangsschließung ist.
Ich habe bei der Verabschiedung den Mitarbeitern vom Ordnungsamt noch mitgeteilt, dass wir unsere Kunden darauf hinweisen, dass sie eine Maske tragen dürfen und wir den Abstand wahren, der jeweils gewünscht wird. Die Haftung für das Tragen oder das Nichttragen muss jedoch jeder selber übernehmen.
Viele Grüße
Michael Burmeister“
Quelle: Freiheit-Deutschland.de
Die Konfrontation mit immer den gleichen Verhaltensmustern ist erschreckend, wenn vom Landrat bis hin zum Knöllchenschreiber der OWI-Sekte bei Nachfragen zur Rechtsfähigkeit der Verordnungspolitik und der Umsetzung der Pandemiemaßnahmen auf die Aufhebungskompetenz der Gerichte hingewiesen wird „Sie können ja Klage einreichen“.
Dazu ein klitzekleiner Hinweis, daß die „Raute des Grauens“ mal eben die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet hat. Bußgeldbescheide sind jetzt beim Grundgesetzgericht (Verfassungsgericht) rechtlich zu beanstanden oder wie?
„Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hält das erweiterte Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig.
„Der Rechtsweg ist massiv verkürzt worden“, sagte der FDP-Politiker der „Welt am Sonntag“ in einem Interview. Gegen das neue Infektionsschutzgesetz könne man keine Verwaltungsgerichte mehr anrufen, sondern müsse immer direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ziel der Regierung sei es gewesen, „nicht nur die Bürger mit teils fragwürdigen Maßnahmen zu drangsalieren, sondern ihnen auch den Weg zu den Oberverwaltungsgerichten zu versperren“. Quelle: Epoche Times
Eine Diskussion oder Appell an die Angestellten des Ordnungsamtes ist zwecklos. Deren Argumentationskette hört bei der Vorschrift für Veröffentlichungen von nicht unterschriebenen Verordnungen auf. Der Einwand, daß diese Vorgehensweise an sich schon fragwürdig ist und nur Rechtskraft entfalten kann, wenn die Urschrift der Verordnung rechtskräftig unterzeichnet wurde, wird lapidar mit „das geht uns nichts an“ und „Sie können ja klagen“ abgeschmettert.
Der weitere Einwand, daß hier eine Verantwortung zur Überprüfung der Rechtskraft der Verordnung stattzufinden hat, und wenn diese nicht besteht, zu remonstrieren ist, wird mit, und jetzt schnallen Sie sich an, „Zahlen Sie mir mein gutes Gehalt?“ argumentiert, um dann in geheuchelter Entrüstung seine Kreuzchen im Bußgeldformular zu machen.
Das heißt doch nichts anderes, daß die vorherrschende Meinung der Angestellten des Ordnungsamtes durch eine egoistische, feige und asoziale Einstellung der eigenen Vorteilsfindung gegenüber dem Schutzbedürfnis der anderen Bürgern der Gemeinde vertreten wird, anstatt sich verantwortungsvoll für deren Schutz einzusetzen. Die Aussage, sinngemäß wiedergegeben „Ich habe 3 Autos bei Ihnen gekauft und mit der Einstellung werde ich keins mehr bei Ihnen kaufen“ fehlt nur noch ein gelber Aufkleber für den Geschäftsführer des Autohauses und die passende Uniform von Hugo Boss und der Auftritt des Ordnungsamtes wäre historisch perfekt gewesen.
Wenn die Bürger jetzt auf die Idee kommen, denjenigen die mithelfen, ja es erst ermöglichen, daß dieser Wahnsinn umgesetzt wird, Hausverbot zu erteilen, dann heißt das nicht mehr von den Angestellten des Ordnungsamtes „Kauft nicht bei, weil …“ sondern für die vom Ordnungsamt werden die Türen geschlossen bleiben „Laßt die nicht mehr rein, weil …“.
"Hitler - Honecker - Merkel - Die Führer der Sozialisten - VOLLDRAHT und der §86a"
Die Lakaien der rechtswidrig handelnden Verantwortlichen, und da wäre zuerst der Flörke, Dirk als Bürgermeister zu nennen, drohen mit der Schließung des Autohauses, wenn der Geschäftsführer seinen Verkaufsbereich nicht selber schließt, was faktisch einer „freiwilligen“ Schließung gleich kommt.
Und das ist es, worauf man erst einmal kommen muß, jeder der widerspruchslos die rechtsunwirksame Verordnung akzeptiert und „freiwillig“ seine Existenz beendet, kann keinen Schaden geltend machen.
Zwecks Motivation dieser selbstzerstörerischen „Freiwilligkeit“ werden sekundäre Verwaltungsvorschriften genutzt, die über eine rechtliche Abgrenzung nicht in den direkten Bezug auf die rechtsunwirksame Verordnungspolitik gebracht werden können.
Kommentar von Gehlken, Ronald
„Die WHO spricht bei einer Krankheit, bei der von 10.000 Menschen 50 erkrankt sind, von einer sehr seltenen Krankheit. - Wenn jetzt der Inzidenzwert von 169,3 bei 100.000 Menschen berücksichtigt wird, sind das 16,93 Kranke auf 10.000 Gesunde. - Auch die Dummen sollten langsam begreifen, daß sie belogen und verarscht werden. - Hinzu kommt, diese 16,93 Menschen auf 10.000 gerechnet, wurden nur positiv getestet. - Bei einer Fehlerquote von 95% sind es dann noch 0,8465 kranke. - Niemand kann ein isoliertes Virus nachweisen, nicht einmal die WHO, ohne ein isoliertes Virus ist die Herstellung von Impfstoffen gegen dieses Virus gar nicht möglich! - Das Virus muss gezüchtet werden, und dann erst können wirksame Medikamente in Laborversuchen hergestellt und getestet werden, ob diese das Virus wirksam bekämpfen. - Da es hier nicht einmal ein einziges isoliertes Corona- Virus gibt, worauf basiert dann die Herstellung der Impfung, auf was wird die Wirksamkeit getestet?“ Telegram
Es ist schier unfassbar, die selben Mechanismen, die 1933 einen willfährigen Verwaltungsapparat ermöglicht haben, werden 2021 nicht erkannt, ignoriert oder bewußt aufgrund soziopathischer Charaktereigenschaften der Verwaltungsangestellten vorangetrieben.
"Der Bundestagsvize übte Kritik an dem vom RKI ermittelten Inzidenzwert und dem Vorgehen der Behörde und Bundesregierung. Das Ministerium habe ihm bereits „schriftlich bestätigt, dass die vom RKI ermittelte Inzidenz gar keinen Aussagewert hat, was die reale Abbildung des Pandemiegeschehens angeht.“ Dennoch würde der Inzidenzwert als einziger Maßstab im Gesetz stehen.“ Quelle: Epoche Times
Und jetzt erklärt mir bitte einer, wie es kommt, das alle über das Stöckchen hüpfen, wenn SPD-Schwesig "Inzidenzwert" ruft? Schaltet endlich euren Verstand wieder ein. Dieser pervertierte Verwaltungsapparat ist die Glanzleistung sozialistischer Psychopathen.
Kommentar Gehlken, Ronald
In Art 1 des Grundgesetzes wird die Würde des Menschen als unantastbar gestellt, nicht die Würde von Personen! Anmerk. d. Red.
„Verfassungswidrig ist das also - aha, - welche Verfassung ist hier gemeint??? - Die 1871 oder die der 26 Bundesstaaten??? [...] - Lest doch einmal richtig, die Rede ist von Personen = PERSONEN, - die PERSON ist eine Sache = tot, die PERSON ist euer PERSO, eure Anmeldung beim der Firma Einwohnermeldeamt, eine PERSON ist der Name auf einem Stück Papier, - eine GmbH / KG / AG usw. z. B. ist eine jur. PERSON, - das ist euch gegenüber kriminell, was die machen!“ Telegram
Daß wir heute an diesem Punkt stehen, ist kein Zufall. Es ist die langfristig angesetzte Agenda, die auslaufende Lizenz der juristischen Person über eine neue EU-Staatssimulation, die Ausbeutungslizenz zu erneuern. Als Einstieg empfehle ich den Artikel „Nichts zu danken - Helmut Kohl war nicht nur zufällig korrupt“ von WERNER RÜGEMER zu lesen.
Lösungsansatz
Wer nicht zurückweist, akzeptiert freiwillig.
Achten Sie auf die Rhetorik der SPD-Schwesig, es spricht ständig von „freiwillig“. Das bedeutet nicht, daß die SPD-Schwesig jetzt an den Gemeinschaftssinn und Zusammenhalt appelliert. Vielmehr ist es eine hinterhältige Haftungsverschiebung auf den Ausführenden, in diesem Fall haften Sie für Ihre eigene Dummheit, diese Verordnung nicht zurückzuweisen.
Hinweis: Widerspruch bedeutet Einlassung, deshalb gemäß dem BGB zurückweisen.
Nutzen Sie dazu das Ihnen zur Verfügung gestellte Musterformular der Zurückweisung. Wird Ihnen abschlägig geantwortet, senden Sie unmittelbar die Zurückweisung gemäß §178 BGB der Antwort. Analog wie auf der Webseite www.freiheit-deutschland.de zu sehen ist.. Das darf von jedem Bürger jetzt und sofort erledigt werden, denn wenn Ihre Zurückweisung nicht zu einem sichtbaren Protest von vielen Menschen führt, wer soll Sie dann noch ernst nehmen?
Auszug Musterformular
Betr: Zurückweisung Corona-LVO M-V
Mein Zeichen: xxxx
Sehr geehrter Bürgermeister Fam.-Name, Vorname,
über die Webseite www.freiheit-deutschland.de wurde ich auf die Option der Zurückweisung zur Verordnungspolitik aufmerksam gemacht. Da ich die selbstzerstörerische Pandemiepolitik auf keinen Fall dulde, nehmen Sie meinen Willen zur Kenntnis. Sie sind verantwortlich, ebenso sind Sie verpflichtet, Ihre Geschäftstätigkeit im rechtlich zulässigen Rahmen zu halten.
Die Umsetzung der Verordnungspolitik setzt die rechtskräftig unterschriebene Ur-Schrift der Verordnung voraus, die haben Sie bisher nicht nachgewiesen. Da berechtigte Zweifel an dem Bestand der rechtskräftigen Verordnung vom 17. April 2020 „Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV) mit § 1 Kontaktverbot, Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung" bestehen, ist dieser Nachweis zu bringen. Als Folge der nicht rechtskräftigen Verordnung sind alle nachfolgenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen mit Bezug auf das „Coronavirus“ nichtig.
Die gleiche Verantwortung Ihrerseits obliegt der offensichtlichen Täuschung der maßnahmenauslösenden Inzidenzwerte, deren Grundlage die falschpositiven Testergebnisse der PCR-Tests und/oder sog. Schnelltests zugrunde liegen. Für diese Tests besteht keine diagnostische Zulassung, so dass mittels dieser Tests keine Infektion dargestellt werden kann, und damit sind die Inzidenzwerte nicht medizinisch evidente Werte sondern politisch motivierte Ergebnisse zur Umsetzung ideologischer Zielsetzungen.
Sie haben vor Umsetzung, spätestens mit der Aufforderung zum Nachweis der rechtskräftigen Verordnung und der diagnostischen Zulassung der Tests, diese Nachweise zu liefern oder unverzüglich entsprechend § 49 Abs. 1 LVwVfG oder anderen Regularien die Verordnung und Allgemeinverfügungen aufzuheben.
Ich weise hiermit die Verordnung Corona-LVO M-V und Anlage 1 vollumfänglich zurück.
Vorab per Fax
Wenn Sie zu dumm sind, sich zu wehren, werden Sie alles verlieren und das freiwillig. Haben Sie das verstanden?
Für die aufkeimenden Proteste zu meiner direkten Schreibweise. Ich schreibe nicht, weil ich Freunde finden will, es geht um die Zukunft unserer Heimat, das Leben unserer Kinder. Sie erhalten von mir direkt und sofort wirkend den Tritt in den Arsch, damit der Mülleimer zwischen Ihren Ohren mal bereinigt wird, ich habe nämlich keinerlei Interesse daran, daß 2021 der Anfang vom bekannten Ende ist, das die Sozialisten 1933 schon einmal gestartet haben. Und für die Schlaumeier und Nörgelaffen: Beleidigt nicht meine Intelligenz, widerlegt das Geschriebene oder schweigt.
Prima, dann weiter.
Wie ich oben schon erwähnt hatte, die rote Linie des Verlustschmerzes ist jetzt bei denjenigen angekommen, die auf Augenhöhe mit den Verantwortlichen des Desasters stehen. Ich schreibe jetzt nicht von SPD-Schwesig oder anderen politisch fragwürdigen Gestalten wie grüne Trojaner der Sorostruppen. Die sind egal, die verschwinden von alleine. Es sind die Gemeindeverwaltungen, die durch den Landrat und Bürgermeister verantwortlich vertreten werden, die in unserem Wirkkreis zählen.
Die SPD-Schwesig verschiebt die Haftung auf die „freiwillig“ agierenden LR und BGM. Das ist deren Bier, selbst die Haftung wieder zurückzuweisen.
Die Zurückweisung ist kein Protest in dem allg. Sinn, es ist die Zurückweisung der Haftung für das Ausgeführte.
Wenn Sie also nicht für die Schäden aus der rechtswidrigen Verordnungspolitik haften wollen, weisen Sie, Ihre Frau, Ihre Angestellten auch Ihre erwachsenen Kinder die Verordnungspolitik zurück und lassen diejenigen, die Ihnen den Schaden eingebrockt haben, auch dafür haften.
Neben der juristischen Vorgehensweise wird das zeitnahe Bürgerbegehren der nächste Schritt sein, die Motivation der LR und BGM zu beflügeln. Entweder Sie flattern blitzschnell davon, bevor sie Haus und Hof der Gemeinde zur Verrechnung bereitstellen dürfen oder Sie setzen sich mit den Bürgern an einen Tisch und puffern den angerichteten Schaden der kommenden Insolvenzwelle ab.
Wir sind keine Sklaven, die Verwaltung dient den Bürgern.
Ein Umstand, den die Sozialisten 1933 nicht verstanden haben und heute auch nicht verstehen wollen.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.
Meinung nicht Rechtsberatung. Annahme der der Empfehlungen sind selbstverantwortlich zu vertreten.