26
Mi, Feb
0 New Articles

Eilmeldung - Grundschullehrer in Bad Kleinen und in MV werden zur Gefahr für die Kinder

Politik MWP
Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Heute Morgen erreichte uns der Anruf eines aufgebrachten Vaters, der seine Kinder zur Grundschule in Bad Kleinen brachte. 

Sinngemäße Wiedergabe

"Eine ärztlich attestierte Maskenbefreiung wird von dem medizinisch nicht promovierten Schulpersonal ohne Berechtigung abgelehnt. Das an sich erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Zweimal die Woche wird ein sog. Schnelltest von den Schülern verlangt. Wer dieses Testangebot nicht annimmt, muß für eine Stunde im Freiem, in der Kälte bleiben und danach darf das Kind am Unterricht teilnehmen. Einen Sinn ergibt diese Maßnahme nicht."

Ein sog. Schnelltest ist genauso wie der PCR-Test ein Angebot und unterliegt der freiwilligen Entscheidung, der Annahme oder der Ablehnung. Die Vortäuschen einer Verpflichtung ist schon die Nötigung, mit der ein gesellschaftlicher Druck auf die Kinder ausgeübt wird.

Der erzwungene Aufenthalt der Kinder im Freien stellt ein die Gesundheit gefährdenden Akt der Willkür dar. Dagegen können sich die Eltern mit einer Strafanzeige wehren, da die Vermutung nahe liegt, daß die in der persönlichen Haftung stehenden Ausführenden einen Missbrauch/Nötigung Schutzbefohlener angeordnet/durchgeführt haben. 

Was geht eigentlich in den Köpfen der Lehrerschaft vor? Die Lehrer genießen bei den Kindern einen hohen Vertrauensvorschuss und dieser wird zum Missbrauch der Kinder ausgenutzt. 

  • Die Aussage “Ein Test ist nicht so schlimm“ ist keine Berechtigung, den Schutz der Kinder zu unterlassen und sie ihrer Rechte zu berauben.
  • Die Aussage „Der Test ist freiwillig“ ist an Perversion nicht zu überbieten, wenn die Umstände zwingend gestaltet werden. Es sind Kinder und keine Verfügungsmasse ideologischer Psychopathen.

Wir empfehlen das vorsorgliche Gespräch mit einem Staatsanwalt.  Die Haftungsfreistellung einer vorgeschobenen „Freiwilligkeit“ bei Kindern ist obsolet, da der Lehrer die Aufsichtspflicht über die Kinder hat und alle Handlungen auf Rechtmäßigkeit und Gefährdung zu prüfen hat. Gegebenenfalls sind diese dann auszusetzen, ungeachtet einer „Dienstanweisung“.

Das bedeutet, daß der Lehrer, bevor die Kinder mit einem unsäglichen Testszenario vergewaltigt werden, zu prüfen hat, ob die Bedingungen zum Testen überhaupt gegeben sind. Das ist eine Verantwortung, der man sich auch nicht mit dem Hinweis auf eine Anordnung entziehen kann.

Unabhängig der Täuschung mit sinnfreien rhetorischen Wortpaketen des veröffentlichen Corona-Unfugs der Landesregierung MV, setzen Sie endlich Ihren Verstand ein. Es sind nur Vermutungen, daß etwas sein könnte! Ihre Angst und Unkenntnis macht daraus erst eine fiktive Bedrohung.

Begründung

Sie haben zu prüfen, ob der Schnelltest eine diagnostische Zulassung hat, mit der eine Infektion nachgewiesen wird?

Keine Ausreden und windelweiche Erklärungen, entweder „JA“ oder „NEIN“!

Kann der Schnelltest diese wesentliche Anforderung nicht erfüllen, ist er auszusetzen, da er nutzlos ist und anscheinend nur als scheinbare Referenz „daß was sein könnte“ genutzt wird und bei einer Fehlerquote von bis zu 85% liefert der Schnelltest mit seinen falschpositiven Ergebnissen die politisch notwendigen „Inzidenzwerte“. 

Das Gleiche gilt auch für den PCR-Test, hat dieser Test eine diagnostische Zulassung und kann eine Infektion nachweisen?    „JA“ oder „Nein“.

Sind diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, haben Sie Ihren Vorgesetzten zu informieren, daß Sie die Maßnahme aussetzen und die Haftung nicht übernehmen.

Die gleiche Sorgfaltspflicht gilt auch für die Eltern, prüfen Sie den Schwachsinn der Landesregierung MV auf Plausibilität. Die Landesregierung MV hat mit der Verordnungspolitik eine Haftungsverschiebung auf die Ausführenden durchgeführt und verweist auf die Freiwilligkeit der Maßnahmen.

Der rechtswidrige Pandemiezirkus ist ein ohne tragfähige medizinische Begründung politisch motiviertes Verbrechen, indem eine Beweislastumkehr durchgeführt wurde und die Gesunden isoliert werden und nicht die Kranken. 

Ein Hinweis

Meine Familie mit 4 Kindern hat noch nie eine Maske getragen und ist kerngesund, obwohl wir Freunde besuchen, die auch keine Maske tragen, einkaufen gehen und geschäftliche Veranstaltungen wahrnehmen. Wir haben auch noch nie die Leichenberge der gefährlichsten Pandemie aller Zeiten sichten können. Wenn also, seit über einem Jahr die gefährlichste Pandemie aller Zeiten in unserem Land grassiert, scheinen wir immun zu sein. Hirn ersetzt die Maske.

Es ist ein völliger Unfug, symptomlose Menschen zu testen, ebenso können Sie sich röntgen lassen, um zu testen, ob Sie sich einen Knochen gebrochen haben. Setzen Sie als Erwachsene endlich Ihren Verstand ein. 

Die Eltern haben den Lehrkräften eine strafbewehrte Haftungserklärung zukommen zu lassen. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, sind die Kinder aus der Schule zu entfernen und der Schulbesuch ist auszusetzen, bis die Gefährdung der Kinder abgestellt wurde.

 Gleichzeitig ist gegen den ausführenden Lehrer eine Strafanzeige wegen Nötigung, Kindesmissbrauch und Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen zu stellen.

 Wir weisen nochmals darauf hin, daß auch die Schule kartellrechtlich ein Unternehmen darstellt und der Leiter der Schule der privatrechtlich haftende Geschäftsführer ist. Machen Sie sich kundig. 


 Die Kinder sind die Zukunft,

und die Zukunft unserer Gesellschaft ist mit allen Mitteln vor Gefahren zu schützen.

Wir befürworten das zeitnahe 3-5-fache Impfen von Lehrkräften. Sicher ist sicher.

adler game over aufkleber 600

Meine Meinung, Ihre Entscheidung.