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Neue Grundsteuerbescheide für Mecklenburg-Vorpommern

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Bis zum 1. Januar 2025 sollen alle Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern neue Grundsteuerbescheide bekommen. Die bisherigen Berechnungen verstoßen gegen das Grundgesetz. Mieter, Eigentümer und Vermieter müssen jetzt nichts unternehmen.

Die Grundsteuer geht alle Bürger etwas an. Denn egal ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer, sie wird von allen gezahlt. Eigentümer zahlen sie direkt an ihre Kommune oder Gemeinde, Mieter über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter. Bis zum 1. Januar 2025 sollen alle Grundstückseigentümer im Land neue Bescheide für die Grundsteuer bekommen, solange gelten noch die alten Bescheide.

Die Grundsteuer muss neu berechnet werden

Der Grund für die Neuberechnung: Die derzeitigen Berechnungen entsprechen nicht dem Grundgesetz, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2018 festgestellt, aber den Ländern bis zum 1. Januar 2025 Zeit für Neuberechnungen gegeben.

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