Corona-Schnelltests spielen bei der Absicherung der Öffnungsschritte in der Pandemie eine wesentliche Rolle. Nun hat eine Aussage der Anwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Greifswald für Aufsehen gesorgt. Sie zweifelten deren Nutzen an. Das wirft Fragen auf.
Die Debatte um den Nutzen und Sinn der Corona-Schnelltests geht in eine neue Runde. Angefeuert wird sie vom Land Mecklenburg-Vorpommern selbst, genauer von seinen Anwälten. Diese haben in einem Verfahren um das Beherbergungsverbot vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald die Schnelltests als nicht sehr zuverlässig bezeichnet. Die entsprechende Stellungnahme liegt dem NDR in Auszügen vor. In dem Verfahren haben rund 50 Vermieter von Ferienwohnungen und - häusern beim OVG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um sowohl das Beherbergungsverbot als auch das Einreiseverbot für touristische Gäste zu stoppen.