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Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg zerpflückt Corona-Verordnung

Politik MWP
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In einem spektakulären Urteil hat eine Richterin des Ludwigsburger Amtsgerichts die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Der Angeklagte, der gegen die Abstandsregel verstoßen haben soll, wurde freigesprochen.

Der Fall klingt zunächst unspektakulär: Ende Januar ist vor dem Ludwigsburger Amtsgericht ein Mann angeklagt, weil er im vergangenen Mai gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben soll. Anstatt nur mit einer Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt – was damals erlaubt war –, soll er mit zwei in der Ludwigsburger Innenstadt unterwegs gewesen sein sollen. Außerdem soll er dabei nicht auf die Sicherheitsabstände geachtet haben.

So banal und alltäglich der Fall, so ungewöhnlich ist das Urteil, das jetzt bekannt geworden ist. Die Richterin hat den Mann nicht nur freigesprochen, sondern die Urteilsbegründung auch für eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes genutzt. Diese sei verfassungswidrig. Die Richterin zählt gleich eine ganze Palette an Problemen auf, die sie in der Verordnung, die mehrfach verändert wurde, sieht.

Zum einen habe kein Parlament darüber entschieden, zum anderen seien die Verbote viel zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Außerdem seien die Corona-Verordnungen so schnell abgeändert worden, dass man von niemandem erwarten könne zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben. „Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr hat dies nichts mehr gemein“, so die Richterin in ihrem Urteil. Die Richterin sieht in dem Regelwerk außerdem einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte.

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