Es ist nicht mehr zu übersehen, daß die Judikative in MV den Parteiinteressen folgt und eine unabhängige Rechtssprechung nicht mehr stattfindet. (Falls das überhaupt jemals der Fall war)
„Gericht bestätigt Maskenpflicht und Alkoholverbot in Vorpommern
Die Corona-Verordnung des Kreises Vorpommern-Greifswald landete vor dem Verwaltungsgericht. Zu wirr, unverständlich und teilweise unverhältnismäßig sei die Regelung. Die Richter sahen das anders, doch die Begründung lässt aufhorchen. [...] Doch der Antrag wurde vor Gericht per Eilentscheidung hinweggefegt. Mit einer durchaus ungewöhnlichen Begründung über acht Seiten. Das Gericht, dessen Aufgabe es ja eigentlich ist, die anderen Verfassungsorgane in ihrem Handeln zu prüfen, gibt sich darin erstaunlich linientreu, wenn es um die Corona-Politik geht. Und keilt sogar persönlich gegen den Antragsteller Hornburg.“ Quelle: Nordkurier
Auch ein Verwaltungsgericht hat die Pflicht sich die grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Verordnungspolitik zu prüfen, bevor per Eilentscheidung ein sich aus der rechtswidrigen Verordnungspolitik ergebener Sachverhalt entschieden wird, in diesem Fall abgelehnt. Unabhängig davon, das übergeordnete Instanzen anders oder gleichlautend entschieden haben.
Kommentare aus der Redaktionsdiskussion
"Ja Jule, das sehe ich ähnlich. Nur hatte dieses Gericht aus meiner Sicht "keine" andere Möglichkeit, weil die übergeordnete Instanz vorab anders (gleichlautend) entschied! Richterin der dann nächst höheren Instanz (LVG) hier ist übrigens die "berüchtigte" Barbara Borchardt (SPD). Warum wohl?"
"Das ist so nicht ganz richtig. Das Gericht hat immer die Möglichkeit die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes zu erkennen und zu bescheiden. Und das ist bei der Verordnungspolitik per se der Fall."
"Moin. Ja grundsätzlich stimme ich Dir zu. Subjektiv für mich stellt es sich jedoch eher, wie ein abgesprochener InsiderHandel von Wertpapieren/Urteilen/ Versicherungen/Haftungsverschiebungen dar. Da kein Urteil, von keinem (unabhängigen) Richter unterschrieben , beglaubigt , also versichert , wird. Ein generelles Handeln unter Täuschung in j e d e r Instanz, also a l l en in der "Wertschöpfungskette". ALLE. Somit kann kein Geldeintreiber dem PATEN an die Karre p.......! Thats the Reality, everything is fraud. Nur die Versicherungssumme (Einsatz) steigt pro Instanz. SPITZBUBEN in schwarzen und roten ROBEN-nicht umsonst so betitelt. Es wird dann auf die nächsthöhere Instanz verschoben, delegiert.
Nicht von ungefähr schreibt eine Versicherung(Munich Re) die Bundesgesetze.... Rückversicherung. Deshalb wurde Barbara Borchardt in Stellung gebracht und der neue vorsitzende Richter im Bundesverfassungsgericht dieses Jahr. Alles nur Versicherungen-finanziell und personell."
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
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der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt; |
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der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt; |
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den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein; |
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den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann; |
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der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht; |
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der gegen die guten Sitten verstößt. |
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
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Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt; |
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eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat; |
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ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war; |
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die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist. |
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
Quelle: Dejure
Ob dieser gesamte Vorgang zur Demotivation dient, damit der aufkeimende Widerstand aus der Bevölkerung abgewürgt wird oder nur den desolaten Zustand der Judikative aufzeigt ist unerheblich.
Es fällt auf, daß das Gericht und der klagende ehrenamtliche Bürgermeister /Jurist Sebastian Hornburg die Rechtswidrigkeit der Verordnungspolitik nicht erfassen wollen. Eventuell sollte der ehrenamtliche Bürgermeister durch die Bürger seiner Gemeinde darauf hingewiesen werden das die Verordnungen ihre Rechtskraft durch die unterschriebene Ur-Schrift der Verordnung erhalten.
a) Fehlen diese Unterschriften oder sind sind dieses rechtsunwirksam geleistet ist diese Verordnung nicht rechtsfähig und erfüllt die o.g. Bedingungen des Verwaltungsverfahrensgesetz § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes.
b) Durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Artikel 3, Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ergibt sich eine Nichtigkeit der Verordnungspolitik per se.
Meiner Meinung nach d.h., daß die Verordnungspolitik in der Selbstermächtigung der Staatskanzlei rechtswidrig durchgeführt und durch die Judikative, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Greifswald der Tatbestand eines schwerwiegenden Verbrechens gedeckt wird.
Hier dürfen die Bürger, die von dem Corona-Gedudel die Schnauze voll haben, den Bürgermeister in seiner Argumentationslinie unterstützen.
Fruchtet das Bürgerbegehren nicht, ist in der Gemeinde der sofortige STOP der Coronapolitik per Stimmzettel auszulösen.
Die Täuschung der Bürger mit fiktiven, jetzt ausufernden Leichenbergen von "Corona-Toten" ist nichts anderes wie ein verwaltungstechnischer Trick, die gewünschten Statistiken zu produzieren. Ebenso wie die Kennzeichnung positiver Testungen, als Infizierte selbst.
Über den PCR-Test kann keine Infektion diagnostiziert werden, es wird nur der positive Indizierte so genannt, das ist kein diagnostiziertes Krankheitsbild, es ist ausschließlich eine frei gewählte Kennzeichnung, die auch "Marsmensch" hätte sein können.
Die gesamte Pandemie-Politik ist ein Verbrechen.