Schweigen ist Annahme
HGB § 362 Handelsgesetzbuch
(1) Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.
(2) Auch wenn der Kaufmann den Antrag ablehnt, hat er die mitgesendeten Waren auf Kosten des Antragstellers, soweit er für diese Kosten gedeckt ist und soweit es ohne Nachteil für ihn geschehen kann, einstweilen vor Schaden zu bewahren.
Zur Erklärung: „Da alle, die einen Personalausweis beantragt haben, ein kaufmännisches Dienstleistungsverhältnis mit der Besatzerverwaltung (BRD) eingegangen sind und nichts dazu gesagt (nämlich: “geschwiegen“) haben, erklärten sie sich mit allen Maßnahmen, die sie als Treuhänder der Person treffen und betreffen, einverstanden.“
Wie man da rauskommt? Die nächsten beiden Paragraphen könnten da einen Hinweis geben… ;-)