LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/32357. Wahlperiode 27.02.2019
GESETZENTWURF der Fraktionen der CDU und SPD.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
A. Problem
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 29. Januar 2019 -2 BvC 62/14-den Wahlrechtsausschluss für in allen ihren Angelegenheiten Betreute (§13 Nr.2 des Bundeswahl-gesetzes) für verfassungswidrig erklärt. Der Wahlrechtsausschluss für Betreute ist auch in § 5 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) enthalten. Auch dieser ist daher ab sofort als materiell verfassungswidrig anzusehen.
Die Regelung in §5 Nummer 2 LKWG M-V soll vorbehaltlich einer späteren Anpassung an eine etwaige Neuregelung im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz des Bundes ersatzlos gestrichen werden, damit die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 nicht als insoweit in verfassungswidriger Weise durchgeführt gekennzeichnet werden können.
Und nun veröffentlicht die Ministerpräsidentin ein Foto zum Gesetzesbeschluß der kein vollständiges Datum hat. Wenn das Beschliessen und das Zeichnen des Gesetzes, als Verkündigung gilt wird es schwierig, weil kein Tag angegeben worden ist.
Welche Rechtskraft hat dann das Gesetz?
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