In den Zeiten wo jeder Bürger mit Bargeld als potentieller Geldwäscher behandelt wird, während die politischen Mandatsträger diesen kriminellen Part als Standardfinanzierung nutzen, sollte jeder regierungstreue Bürger penible darauf achten, sich gesetzeskonform zu verhalten.
Das bedeutet, die 4. Geldwäscherrichtlinie ist im Zahlungsverkehr mit den BRD-Institutionen von rechtsrelevanter Bedeutung. Um sich jetzt seiner Prüfungspflicht im Zahlungsverkehr nachzukommen, damit ein späterer Nachweis des korrekten Zahlungsverkehrs auch prüfbar wird, ist der Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten einzufordern. Ohne diesen Nachweis könnten Sie sich strafbar machen
Register zu wirtschaftlich Berechtigten
Artikel 30 der Richtlinie begründet eine neue Art der Mitwirkungspflicht der Kunden. Demnach sind künftig alle juristischen Personen verpflichtet, präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten sowie zu Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung einzuholen und aufzubewahren. Diese Informationen sind in jedem Mitgliedstaat in einem zentralen Register aufzubewahren. Quelle: Bafin
Wirtschaftlich Berechtigte
Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde steht, sowie jede natürliche Person, in deren Auftrag eine Transaktion oder Tätigkeit ausgeführt wird. Die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten soll es natürlichen Personen insbesondere erschweren, sich hinter juristischen Personen (Briefkastenfirmen) zu verstecken. Quelle: Bafin
Achten Sie genauso penibel darauf mit wem Sie Geschäfte machen, die Bafin weist auf die typischen und gewohnheitsmäßigen Kreaturen der Geldwäscher hin.
Wichtige Begriffe
Verpflichtete
Die „Verpflichteten“ sind die Personen und Unternehmen, für die die Vierte Geldwäscherichtlinie gilt. Nach Artikel 2 Absatz 1 zählen dazu neben Kredit- und Finanzinstituten auch bestimmte Dienstleister aus dem Nicht-Finanzsektor, zum Beispiel Notare, Rechtsanwälte und Anbieter von Glücksspieldiensten. Die Mitgliedstaaten sind jedoch gehalten, die Pflichten der Richtlinie auf weitere Berufe oder Unternehmenskategorien auszudehnen, bei deren Tätigkeiten es besonders wahrscheinlich ist, dass sie für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden.
Politisch exponierte Personen (PePs)
PePs sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister und hochrangige Militärs. Politisch exponierte Personen werden als Kunden mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft, weil man bei ihnen von einer erhöhten Gefahr von Korruption oder Veruntreuung ausgeht. Quelle: Bafin
Ausarbeitung gemäß Diplomateninterview
Dieser Artikel enthält keinerlei Spuren von Satire, dafür eimerweise Ironie.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.