Männer dürfen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin weder als Gleichstellungsbeauftragte kandidieren, noch eine Gleichstellungsbeauftragte wählen. Das sei verfassungskonform, entschied das Landesverfassungsgerichts (LVerfG) in Greifswald. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht einstimmig.
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