Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Dieser Gerichtsmarathon hat jetzt einen endgültigen guten Abschluss gefunden: Nachdem die Oberstaatsanwältin, mein Rechtsanwalt und ich am Freitag Vormittag unsere Positionen dargelegt hatten, wies das Oberlandesgericht München nach einer Viertelstunde Beratung um 10:30 Uhr die Revision der Staatsanwaltschaft München I zurück.
Jene hatte versucht, den hervorragend begründeten Freispruch des Landgerichtes vom 14. Februar dieses Jahres anzufechten. In allen Punkten wurde dieses Urteil jedoch bestätigt, so dass nach vier Jahren juristischer Auseinandersetzung, die durch fünf (!) Instanzen lief, jetzt ein rechtskräftiges Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit und des Rechtes, Religionen auch deutlich zu kritisieren, vorliegt. Dieser rechtsgültige Freispruch ist ein weiteres Puzzlestück in der Pionierarbeit, die fundamentale Islamkritik auch gerichtsfest zu machen.
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