STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 9. Juni 2021
im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Genesungsbescheinigungen (digitale COVID-Bescheinigung der EU) zur Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie in Erwägung nachstehender Gründe [...]
(6) Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Unionsrecht das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Gesundheit einschränken. Alle Beschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der Union, die zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingeführt werden, sollten auf spezifischen und begrenzten Gründen des öffentlichen Interesses beruhen, nämlich dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, wie in der Empfehlung (EU) 2020/1475 betont wird. Solche Beschränkungen müssen im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung, angewandt werden.
Alle getroffenen Maßnahmen sollten daher im Einklang mit den Bemühungen um die Wiederherstellung der Freizügigkeit in der Union zeitlich und räumlich streng begrenzt sein und nicht über das hinausgehen, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich ist. [...]
Insbesondere gilt Art. 36, den sich jeder politische Mandatsträger und Söldner gefälligst zu merken hat.
(36) Es ist notwendig, eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Personen zu verhindern, die nicht geimpft sind, z. B. aus medizinischen Gründen, weil sie nicht zu der Zielgruppe gehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, wie z. B. Kinder, oder weil sie noch keine Gelegenheit hatten oder sich entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen.
Daher sollte der Besitz einer Impfbescheinigung oder der Besitz einer Impfbescheinigung, in der ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste wie Fluggesellschaften, Züge, Reisebusse oder Fähren oder anderer Verkehrsmittel sein.
Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie ein Recht oder eine Pflicht zur Impfung begründet.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator aus Euro-Parlament
„Die diese Kreaturen ja nur Personen "impfen" können kann sich der autorisierte Repräsentant ja ebenso auf die für diese Kreaturen geltenden Verordnung berufen, alternativ sind diejenigen aufzufordern, nachzuweisen das Germany aus der EU ausgetreten ist.“
Festzustellen ist, das jede Handlung aus den Pandemieregelwerk einen klaren Rechtsverstoß beinhaltet, der durch die kriminell agierenden politischen Mandatsträger gedeckt wird.
Ausarbeitung gemäß Diplomateninterview