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MV- NetzDG – Nach „Tabubruch“, wenn die Meinungsfreiheit angewendet wird, kommt jetzt die „Hass und Hetze“-Nummer im Internet

Deutschland
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Die verzweifelten Rückzugsgefechte der SPD-Linken werden bis zum völligen Verlust der politischen Handlungsfähigkeit anhalten. Wobei es allmählich absurde Züge annimmt, wenn der Systemwechsel ansteht, und im alten System die rechtsbeugenden Verhaltensmuster beibehalten werden.

"Gegen die Anonymität im Netz"

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verpflichten, künftig bei der Registrierung Nutzernamen, Anschrift und Geburtsdatum zu erheben. So wären die Urheber von Hasskommentaren identifizierbar und könnten zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.

Rechtsfreie Räume

Hass und Hetze im Internet könnten derzeit nicht angemessen geahndet werden, da Täter häufig Pseudonyme verwenden. In der Anonymität des Internets fühlten sie sich sicher - Beleidigungen und Hasskriminalität nähmen daher immer weiter zu. Von vielen werde das Internet inzwischen als rechtsfreier Raum wahrgenommen. Das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft sei in Gefahr, warnen die beiden Länder.

Erweiterung des NetzDG

Sie schlagen daher vor, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz um die Registrierungspflicht zu ergänzen. Diese soll sich auch auf Anbieter von Spieleplattformen beziehen, die derzeit vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht erfasst sind. Nur so könne die Hasskriminalität an den verschiedenen Orten im Internet bekämpft werden.

Ausschüsse beraten Ende Februar

Der Gesetzesantrag wurde am 14. Februar 2020 im Bundesrat vorgestellt und in Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen und eine Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will." Quelle: Bundesrat


 

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