Die Bundesregierung plant einen Generalschlüssel zum digitalen Innenleben der Bürger. Der Vorschlag, Strafverfolgern Zugang zu Internet-Passwörtern zu geben, ist schlicht verfassungswidrig.
Hassrede ist ein scheinbar allgegenwärtiges Problem. Anschläge wie in Halle erhöhen den Handlungsdruck auf die Politik – aber was die Bundesregierung jetzt plant, ist ein Generalschlüssel zum digitalen Innenleben der Bürger. Strafverfolger sollen künftig auf Antrag das Passwort zu Internetdiensten bekommen. Gibt es im digitalen Zeitalter einen Seelenwinkel, der sich mit dem Zugriff auf Mail, Soziale Netzwerke und Cloud-Dienste nicht ausleuchten ließe?
Das Zustandekommen dieses Gesetzesvorhabens zeigt zweierlei: Einerseits digitale Inkompetenz im Bundesjustizministerium. Dass man dort allen Ernstes glaubt, der schon heute zurecht mögliche Zugriff auf ein Telefon zur Überwachung in einem Strafverfahren sei irgendwie vergleichbar mit der Aushändigung eines Passwortes zu Internetkonten, macht sprachlos.