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Politiker täuschen und tricksen – Wahlen sind der klare Beweis des Betrugs

Deutschland
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Jeder Politiker läßt sich unter DIN 5007, als natürliche Person (NP) wählen, um dann unter seiner juristischen Person (JP) sich aus der Haftung, für sein Handeln zu entziehen. Nach Wählerliste mit der (NP) wird gewählt,  z.B. Zimmer, Bruno (SPD) und gehandelt wird unter der (JP) Bruno Zimmer.

Vergleiche Wählerliste und öffentliche Mitteilungen


Mitteilung des Landkreises: 

"Kreistag wählt Bruno Zimmer und Peter Simon zu Beigeordneten"

 


Für manche nicht nachvollziebar, aber Fakt im Vollpfostenbetreuungssystem der Bundesrepublik Deutschland:

a) FRITZ MÜLLER = Paß, PERSO-als Name=JP

b) Müller, Fritz ist NP in DIN 5007-Geburtsurkunde, Meldebescheinigung (Schreibweise: zuerst Familienname, dann Vor-Rufname)

c) Fritz Müller ist ....

Zu c) nennt sich undefinierte Obligation und fehlerhaftes Produkt im Wirtschaftsgebiet-Markt

Grundgesetz.

Produkthaftung für den Gebrauch undefinierter und fehlerhafte Produkte aus §10 Produkthaftungsgesetz bis 85 Mio.

Hersteller des Produktes = Immer der, der es in die Öffentlichkeit bringt - Das Internet ist auch öffentlich.

Zulieferer = Der es weitergibt.

Produzentenhaftung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Hinweis auf fehlerhaftes Produkt-die ZUSÄTZLICH zu der Produkthaftung kommt.

"WER DEN NAMEN DES HERREN UND DER HERRIN NICHT KENNT,DARF ZAHLEN."

Produkthaftung nach § 1 I ProdHaftG

  • 1 I ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers von Produkten für Rechtsgutsverletzungen bei den Verwendern des Produktes.

Voraussetzungen des Anspruchs sind:

  1. Anwendbarkeit des ProdHaftG In sachlicher Hinsicht ist das ProdHaftG neben den allgemeinen deliktischen Anspruchsgrundlagen (insbesondere neben der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 I) anwendbar. Dagegen wird es durch die Spezialregelungen in Gefährdungshaftung (§ 15 I ProdHaftG).

Ein vertraglicher Ausschluß der Haftung nach dem ProdHaftG ist unwirksam (§ 14 S. 2 ProdHaftG).

  1. Rechtsgutsverletzung i.S.v. § 1 I ProdHaftG Nach § 1 I ProdHaftG sind nur folgende Rechtsgüter geschützt: Leben, Körper und Gesundheit (wie bei § 823 I, vgl. hier) Eigentum, wobei der Schutz enger gefaßt ist als bei § 823 I:

Produkt i.S.v. § 2 ProdHaftG

Der Begriff des Produkts ist in § 2 ProdHaftG legaldefiniert. Danach sind Produkte: Industriell oder handwerklich hergestellte bewegliche Sachen (§ 2 S. 1 ProdHaftG) gleich welchen Aggregatzustandes (d.h. auch Wasser, Dampf und Gas als Energieträger), und Elektrizität. Auf die massenhafte Fertigung kommt es dabei nicht an, so daß auch Einzelstücke eines Handwerkers Produkte i.S.v. § 2 ProdHaftG sein können (MK/Cahn § 2 ProdHaftG Rn. 2; BGHZ 116, 104, 111 = NJW 1992, 1039, 1041 = JuS 1992, 608)

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Das ist eine Lüge. Der Einigungsvertrag ist nichtig.

Was bedeutet das?

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 beitreten.

Der Artikel 23 wurde am 23. September aufgehoben, am 29. September rechts wirksam und am 16. Oktober im Bundesanzeiger öffentlich verkündet.

Der Einigungsvertrag, der am 31.08.1990 durch Schäuble [-BRD-] und Krause [-DDR-] unterschrieben wurde, aber erst am 03.10.1990 rechtswirksam. Die Bundesregierung hatte jedoch ab dem 29. September 1990 kein gültiges Staatsgebiet mehr.

Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, daß der Überleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der angeblichen "Wiedervereinigung Deutschlands", dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Das Grundgesetz der BRD wurde per BGBl Teil Nr. 59, S2614 im Jahr 2007 aufgehoben.

Das Grundgesetz und Bundesrecht für die BRD ist seit 1990 als Privatrecht unter Handelsgesetzbuch gültig. Es gilt bereinigtes Besatzungsrecht, das GG ist bis auf Art. 1-20 (Ewigkeitsklausel) und 73, 74 aufgehoben, die "Rechte und Pflichten" der Besatzungsbehörden bestehen fort.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!

DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

Das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt teilidentisch (fehlende Ostgebiete) ist.

Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"

Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015

Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert…“.

Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!


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