Ein guter Tag für Transparenz: Die Klage der CDU auf Rückerstattung bereits gezahlter Strafen für illegale Parteispenden in der Mauss-Affäre wurde gestern vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Es geht um Spenden, die der Geheimagent Werner Mauss jahrelang über Strohleute an die rheinland-pfälzische CDU geschleust hatte.
Zunächst hatte die CDU den Strafbescheid akzeptiert und 234.000 Euro an die Bundeskasse überwiesen: 56.000 Euro unrechtmäßige Spenden und 168.000 Euro Strafe, die dafür fällig waren. Doch dann änderte sie ihre Meinung und forderte die gesamte Summe zurück. Begründung: Es gäbe neue Beweise zu ihren Gunsten.
„Neue Beweise“ entpuppen sich als Luftnummern