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Grüner Gesinnungsterror per Volksabstimmung – Hessen fällt an die EU-Teletubies – Die Politikverbrecher versuchen sich der Verantwortung ihres Hochverrates zu entziehen

Deutschland
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Die realistische Umsetzbarkeit der faschistischen EU-Politik über die antideutschen Parteien „Die Grünen“ und der SPD stößt an die Grenzen des Bürgerverständnisses. Diese Politik der nationalen und gesellschaftlichen Zersetzung ist selbst in den Reihen der normopathischen Gesellschaft nicht mehr schlüssig vermittelbar.

Aus dem Grund wird mit einfachen bunten Bilderchen und kurzen Texten die Selbsterhebung der Gesinnungsterroristen per Volksabstimmung „legitimiert“. Unfähig die Tragweite der kurzen Texte zu erfassen wird dem Parteienterror durch eine Bürgerentscheidung die Handlungsvollmacht erteilt. Die durchgegenderten Vollidioten in Hessen und NRW werden im Zugzwang der Lemminge nicht mehr ausscheren können und geschlossen, ihr eigenes Todesurteil ankreuzen.


 

Gleichberechtigung

Änderungsvorschlag für den Artikel 1: (Änderung gefettet)

Artikel 1

(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“

(2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Im Artikel 1 (1) ist definiert das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Punkt. Der geforderte Zusatz ist eine Quotenregelung, die gesinnungspolitisch gesteuert und durchgesetzt wird und rein gar nichts, mit den tatsächlichen Anforderungen zu tun hat. Der Hinweis auf „die Beseitigung bestehender Nachteile“ ist das rhetorische Steigbügelchen im verquasten Hirn der auf links gedrehten Genderidioten.


Kinderrechte

Änderungsvorschlag für Artikel 4: (Änderung gefettet)

Artikel 4

(1) „Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutz des Gesetzes.“

(2) „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

Das ist das Herzstück der Volksabstimmung. Mit der Empathie für Kinder wird dem Bürger eine Verbesserung des Kinderschutzes vorgegaukelt, während diese Ergänzung in Wahrheit die Familien auseinanderreist und die Kinder der Willkür soziopathischer Gesinnungsfaschisten ausgeliefert werden. Per Vormundschaftsstellung des „Staates“ werden die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern ausgehebelt, die vorher explizit als nicht angetastet dargestellt werden. Das „Grundrecht der Kinder“ hebelt das „Grundrecht der Eltern“ auf. Den was zum Wohl des Kindes ist, entscheidet jetzt der Staat, die Partei, das Jugendamt und nicht mehr die Eltern.

Eventuell sollte den Bürgern einmal genau erklärt werden, was den Unterschied zwischen „erziehungsberechtigt“ und „elterliche Gewalt“ ausmacht! Die SPD-Schwesig ist eine der brutalsten Treiber dieser pervertierten ideologischen Fallen. 


Todesstrafe

Änderungsvorschläge für die Artikel 21 und 109: (Änderung und Streichung gefettet)

Artikel 21

(1) „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

(2) „Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.“

(3) „Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.“

Artikel 109

(1) „Der Ministerpräsident übt namens des Volkes das Recht der Begnadigung aus. Er kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen. Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten.“ Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten.

Schauen Sie genau hin, lesen sie es zweimal.

Die Parteien, sichern sich gegen die möglichen bevorstehenden Bürgeraufstände ab, wohlwissend das ihre Politik der reinste Hochverrat am deutschen Volk ist. Den Hochverrat ist ein besonders schweres Verbrechen, ebenso wie die kriminelle Einwanderungspolitik, die Aushebelung der Grundrechte, der Betrug um die Staatsangehörigkeit u.v.m., alles was unter die Todesstrafe fällt. Im Umkehrschluss bedeutet es, die politische Kaste weiß ganz genau was sie macht - Hochverrat.

Wo steht der Hinweis in der Volksabstimmung, das für Bürger, die gegen den Hochverrat protestieren, per EU-Recht die Todesstrafe eingeführt wurde?

"Im Gegensatz dazu wurden in den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte vom 14.12.2007 (2007/C 303/02) jene Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgenommen, welche sowohl die Todesstrafe, als auch die Tötung durch Gewaltanwendung ohne Gerichtsurteil ermöglichen.

Gemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK kann ein Staat durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Gemäß Artikel 2 Abs. 2 der EMRK ist eine Tötung keine Rechtsverletzung, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen, jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Ich habe mich nur auf die ersten und wichtigsten Punkte dieser niederträchtigen Aktion konzentriert, die weiteren Punkte stellen die Vervollständigung des Hochverrates dar.


 Ein Kommentar von Dr. Wolfgang Tritt

Liebe Freunde,

liebe Landsleute,

wenn die Kriminellen in den (Landes-) Regierungen freiwillig Volksabstimmungen veranstalten ist größte Vorsicht angesagt. Sie wollen nie das Beste für das Volk, immer nur das Gegenteil. So auch in Hessen. Selbstverständlich ist die Volksabstimmung eine Falle.

Alle aufgeführten Punkte sind abzulehnen.

In der Summe werden die Schlafschafe noch weiter versklavt werden. Und blöd wie sie sind, haben sie das auch noch gewollt - durch ihr Kreuz bei der Volksabstimmung. Abstimmen ja, aber alle Kreuze bei "nein" machen.

Warum wird denn nicht darüber abgestimmt den Art. 159 der sog. hessischen Landesverfassung zu streichen?

Artikel 159 (Besatzungsrecht): Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt. Wir sind besetzt und werden es wohl bleiben. An dieses Thema trauen sich die kriminellen Schergen in der hess. Landesregierung wohl nicht?!!


 Fazit

Die BRD-Bundesländer Hessen und NRW stellen den degeneriertesten Teil der BRD. Über die Parteien wird hier regelmäßig, dass an Gesetzen eingebracht, was in andereren BRD-Bundesländern nicht umzusetzen ist. Mit Einbringung der kriminellen Gesetzgebung, in eines der schwachen BRD-Bundesländer erfolgt die parasitäre Verbreitung in der gesamten BRD.

Anzumerken ist das die Grün-Linke-Rote Parteienfront nur zu Übermittlung dient und das schändliche Vorhaben von alle Parteien mitgetragen und gefördert wird.

Bild: Screenshot

 Das trojanische Pferd in der "Volksabstimmung"