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Di, Feb
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♦️ Maestro M. ♦️ - Kleines Einmaleins zu Treuhandverhältnissen.

Recht
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Weil ausschließlich Treuhandrecht auf Erden existiert, will Lieschen kurz die näheren Zusammenhänge aufzeigen. Im Treuhandrecht geht es hauptsächlich um Vertrauen und um die gemeinschaftliche Nutzung, Wahrung und Aufwertung des zur Verfügung gestellten, „zu treuen Händen gewidmeten“, vom göttlichen Stifter gestifteten Spielfelds samt Inventar.

Der Stifter / Treugeber begründet als Erschaffer der Treuhand die Stiftung mit Einbringung seines Stiftungsvermögens, dem sogenannten Treugut. Er legt in der Stiftungsurkunde den Stiftungszweck fest und beruft womöglich einen Exekutor, der als sein Vertreter die für den Umgang mit dem Treugut festgelegten Stiftungsregeln überwacht. Der Stifter / Treugeber sowie der Exekutor haben in der Stiftung alle Rechte!

„Treuhänderische Beziehung. „Der Trust zwischen dem Agent [Treuhänder] und dem Prinzipal. Sorge und Verantwortung müssen zum höchsten Interesse des Prinzipals getragen werden.“ [Black`s Law 2nd].

Der Sinn einer Stiftung ist, dass das Stiftungsvermögen jemandem zugute kommt. Dieser jemand nennt sich der Begünstigte. Nur er genießt diesen privaten Vorzug (Privileg). Jedoch kann sich auch der Treugeber selbst begünstigen gleichwie seinen ausführenden Exekutor. 

Weil der Begünstigte bereits alle Rechte hat, das Stiftungsvermögen zu seinem persönlichen Vorteil zu nutzen, hat dieser keinerlei Rechte in der Treuhandstiftung. Am Ende würde er noch den Stiftungszweck zu seinen alleinigen Gunsten ändern wollen. So etwas lässt das Stiftungsprinzip auf gar keinen Fall zu!

Begünstigter: „einer, zu dessen Nutzen ein Trust geschaffen worden ist.“ [Blacks Law 2nd].

Dann gibt es noch den Treuhänder. Er hält das Stiftungsvermögen in Schuss, bekommt ein Angestelltensalär für seine treuhänderischen Dienste, und agiert zum höchsten Wohl des Stiftungszwecks. Seine Aufgabe ist, das Treugut zu mehren, die Lasten zu tragen, alle Rechnungen zu bezahlen und natürlich hat der Treuhänder als Angestellter ebenfalls keinerlei Rechte in dieser Treuhandstiftung.

„Treuhänderische Pflicht: Eine Pflicht, für jemandes anderen Vorteil zu handeln, indem man seine eigenen Interessen denen der anderen Person unterordnet. Es ist der höchste Standard an Pflicht, den das Gesetz kennt (z.B. Treuhänder, Vormund).“ [Black’s Law Dictionary, Sixth Edition].

...Fortsetzung...

@Rechtsmaerchen


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