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Di, Feb
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♦️ Maestro M. ♦️ - Kleines Einmaleins zu Treuhandverhältnissen. (2)

Recht
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Treuhandstiftung ALR (abgeleitet nach Schöpferprinzip).

Stifter / Treugeber: die deutschen Völker und Stämme, (basierend auf den Vermögens- und Geburtsrechten des Einzelnen).

Exekutor: der Kaiser.

Begünstigte: alle physischen Personen mit Bundesstaatsangehörigkeit und Rechtsstellung „Deutscher“ sowie Wohnsitz im Bundesstaat, öffentlich nachgewiesen mit dem Titel Geburtsregisterauszug. Der Erwerbsgrund (gesetzlicher Grund) ist die Lebendgeburt als Abkömmling eines deutschen Vaters, genannt der Geburtsfall eines Knaben oder Mädchens, staatlich beurkundet nach (dem späteren) PStG von 1875. Der dokumentierte Titelbeweis ist eine Abschrift aus dem Geburtsregister inklusive Urkundennummer und Beglaubigung durch die Unterschrift und das Siegel eines staatlichen Standesbeamten.

Treuhänder: die Beamtenschaft, „der Staat“, die Verwaltungsbehörden.

Stiftungsvermögen: das Land und alles in ihm, auf ihm und über ihm sowie das kulturelle Potenzial und der Gemeinschafts- und Erfindergeist der Einheimischen. „Demjenigen, dem der Boden gehört, gehört alles bis hinauf zum Himmel.“ (Cujus est solum, ejus est usque ad caelum.) [Bouvier ́s 1856 Maximes of Law].

Stiftungszweck: Schutz der Geburts- und Besitzrechte der staatsangehörigen Deutschen als das Staatsvolk mit dem Zweck, Wohlstand für alle durch fairen und freien Handel zu sichern und mit dem Ausland in Frieden (später geregelt durch die Reichsverfassung von 1871 = Gesetz Nr. 628) zu koexistieren.

Stiftungsurkunde: 19.000 Kodizes („Gesetze“) des ALR als kodifiziertes Recht*, herausgegeben am ersten April siebzehnhundertvierundneunzig

* kodifiziertes Recht: umfasst alles, was in einer Gesellschaft staatlich zu regeln ist. (Was nicht drin steht, darf man ungestraft tun). „Alles ist erlaubt, was nicht durch das Gesetz verboten ist“. (Tout ce que la loi ne defend pas est permis.) [Bouvier's Maxims of Law, 1856]. „Der, der alles sagt, schließt nichts aus.“ (Qui omne dicit, nihil excludit.) [Bouvier ́s 1856 Maximes of Law].

... Fortsetzung...

@Rechtsmaerchen


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