Daß die Pandemiemaßnahmen aus wirtschaftliche und ideologische Zielsetzungen initiiert wurden und absolut nichts mit „für die Gesundheit“ zu tun hat, ist hinlänglich bewiesen, nur sich rechtlich Gehör zu verschaffen scheint schwierig zu sein und daß nicht, weil die Fakten fehlen, denn bei der erdrückenden Beweislast den gesamten Komplex in allen Bereichen erfassend, entsteht der Eindruck, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis der erste Richter seine Eier wiederfindet und dem Spuck ein Ende setzt.
„Bericht von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich vom Gerichtstermin Green Mango ./. Prof. Drosten
In dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin in Sachen Green Mango (Karaoke-Bar) v. Drosten war davon auszugehen, daß sich entweder erweisen würde, daß der Rechtsstaat doch noch ganz oder teilweise Lebenszeichen zeigt, oder vielmehr sichtbar werden würde, daß er vollständig auf Regierungs-Linie gebracht worden ist (bzw. auf die Linie derjenigen, die sich dieser Regierung bedienen, um ihre Ziele umzusetzen). Wie wir erwartet haben, zeigte sich letzteres: [...]
Nach dem Eintreten in den Gerichtssaal, während ich noch Akten und Robe auspackte, wies mich der Vorsitzende Richter darauf hin, daß ich eine Maske zu tragen hätte (die beiden Drosten-Anwälte trugen jeweils FFP 2-Masken). Ich erläuterte ihm, daß ich über ein Maskenattest verfüge. Daraufhin erklärte mir der Vorsitzende Richter, daß er so etwas nicht anerkenne, er habe hier das Hausrecht und ich müsse eine Maske tragen. Ich erklärte ihm sodann die Rechtslage, nämlich: dies stelle einen Fall der Nötigung dar, der ich mich nicht beugen würde. Ich würde mich nicht auf seine Anweisung hin selbst an der Gesundheit beschädigen und könne, wenn er dabei bleiben würde, meine Mandantin nicht anwaltlich vertreten. Da ich somit den Gerichtssaal verlassen mußte, forderte der Vorsitzende Richter – wie mir Zuschauer später berichteten – den gegnerischen Anwalt auf, ein Versäumnisurteil gegen meine Mandantin zu beantragen, was dieser natürlich gern tat, so daß der Vorsitzende das entsprechende Versäumnisurteil verkünden konnte.“ Quelle: 2020news
Diese Strategie ist für alle weiteren Gerichtsverfahren zu erwarten, da die auf Spur getrimmten Richter sich damit vor einer faktenbasierten Beschlussfassung drücken können. Einfacher wäre es, wenn sie ein Schild am Gerichtsgebäude aufstellen würden
„Wegen Feigheit vor dem Feind der Menschheit geschlossen“.
VOLLDRAHT hat den rechtswidrigen und betrügerischen Abrechnungsmechanismus der BRD-Verwaltung, als Gemeinschaftsarbeit vieler Menschen veröffentlicht, zur Diskussion gestellt und klagt jetzt auf Klärung mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für die Bürger wieder herstellen zu können. Es laufen bereits die Verfahren bzw. werden beantragt, gegen GEZ, IKK, GKV, Landrat, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt und die Staatsanwaltschaft selbst.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, es geht nicht darum irgendeine Rechtsvermutung zu diversen Verfassungen durchzusetzen oder gar die BRD-Verwaltung zu beseitigen. Sollte das letztere sich als Konsequenz der Beendigung der betrügerischen Abrechnung ergeben, wäre das zu akzeptieren. Es ist unsere Pflicht, wenn das "Alte" nicht mehr funktioniert, etwas Neues und besseres zu gestalten.
In der vereinfachten Zusammenfassung der Ausgangslage ergibt sich: Die BRD wurde zur Verwaltung der besetzten deutschen Gebiete eingesetzt, das dürfte unstrittig sein. Die Befugnisse der BRD-Verwaltung liegen u. a. in der Verwaltung der juristischen Person, dafür wurden Personalausweise und Reisepässe ausgegeben, die eine justiziable Identifikation der juristischen Person ermöglichen. Das Recht am Namen obliegt der BRD-Verwaltung und dieser Name darf weder verfälscht oder verändert werden, die Schreibweise ist maßgebend. Der für die, als juristische Personen zu verwaltenden Bürger festgelegte Name wird in der einheitlichen Schreibweise, in Großbuchstaben festgelegt „MUSTERMANN, MAX“.
„Ergibt sich die lateinische Schreibweise des Namens aus einer Personenstandsurkunde oder aus einer anderen öffentlichen Urkunde des Heimatstaates der betreffenden Person (z.B. Reisepass), ist diese Schreibweise maßgebend, Art. 2 Abs. 1 NamÜbK und A 4.2 PStG-VwV. Liegt ein solcher Ausweis vor, scheidet eine Transliteration aus (BGH, NJW-RR 1994, 578, 580; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 W 8107/99 - BeckRS 2000, 04351“
Der dafür notwendige Rechtsrahmen wird im „Öffentliches Recht“ definiert.
„ Die Bezeichnung öffentliches Rechtsteht neben dem Privatrecht für einen der großen Hauptbereiche einer Rechtsordnung. Es enthält als solches insbesondere diejenigen Vorschriften, die sich auf das Verhältnis und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat als Träger öffentlicher Gewalt und den Bürgern beziehen. Dem Öffentlichen Recht gehört eine Vielzahl an Rechtsmaterien an, darunter etwa das Staatsrecht oder Verwaltungsrecht. Die Abgrenzung des öffentlichen vom Privatrecht ist von großer praktischer Bedeutung.“ Quelle: Juraforum
Die sich aus dieser Rechtsordnung ergebenden unterschiedlichen Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen werden in verschiedenen Schreibweisen der Namen ausgedrückt.
Aus dem Grund kann auch keine Frau Manuela Schwesig, als illegale Unterfiktion der legalen juristischen Person zur Ministerpräsidentin gewählt werden, sondern nur in der Deklaration der natürlichen Person „Schwesig, Manuela“. (s. Auszug Länderwahlliste MV 2021) oder der Geschäftsführer einer Firma wird im Handelsregisterauszug so eingetragen “in der Funktion Geschäftsführer: Mustermann, Max“ oder die EZ-ID-Überprüfung des Jobcenters in der Sie als natürliche Person „Mustermann, Max“ eingetragen, aber immer als „Herr Max Mustermann“ angeschrieben werden und die Forderung, daß Sie wie im Ausweis als „MUSTERMANN, MAX“ angeschrieben werden sollen, wird mit Händen und Füßen strampelnd abgewehrt.
Wissen ist eine Hol-Schuld. Frage deinen Bürgermeister, warum SPD-Schwesig so in der Landeswahlliste erscheint und nicht als "Frau Manuela Schwesig" geschrieben wird.
„Der Rechtsbegriff natürliche Person meint den Menschen als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in den §§ 1 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt und von der juristischen Person zu unterscheiden (vgl. dazu §§ 21 ff. BGB). Letztere meint nicht den Menschen, sondern einen Verein, eine Gesellschaft oder auch eine Körperschaft.“ Quelle: Juraforum
Und hier liegt der Knackpunkt, der Bürger in der juristischen Person wird damit in das Sachrecht verschoben, was an sich, entsprechend dem Verwaltungsauftrag durch die Alliierten korrekt wäre. Der Eröffnungssatz einer Gerichtsverhandlung bekommt damit erstmals einen Sinn „Es wird verhandelt, in Sachen Herr Max Mustermann gegen Herr Hans Mustermann“.
Ist es Ihnen aufgefallen?
Die gesetzlich und im Identifikationspapier (Personalausweis u. Reisepass) festgelegte juristische Person (MUSTERMANN, MAX) wird gar nicht verwendet, sondern eine weitere juristische Person (Herr Max Mustermann) durch die BRD-Verwaltung geschaffene, die nicht mit dem "MUSTERMANN, MAX" wie im Personalausweis u. Reisepass festgelegt, identisch ist.
Die Vertragsgrundlage für "MUSTERMANN, MAX“ ist der Personalausweis oder der Reisepass. Wo ist die Vertragsgrundlage für „Herr Max Mustermann“ oder „Herr Mustermann“ oder „Max Mustermann“?
VOLLDRAHT hat den Nachweis der vertraglichen Grundlage eingefordert, denn wenn der „MUSTERMANN, MAX“ nicht identisch mit „Herr Max Mustermann“ ist, haftet der „MUSTERMANN, MAX“ auch nicht für die Forderungen von GEZ, IKK, GKV, Landrat, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt und der Staatsanwaltschaft etc., da diese an „Herr Max Mustermann“ gerichtet sind!
Zwecks der Übersichtlichkeit wurden die Rechtsdefinitionen für die Namen in der BRD-Personenmatrix dargestellt und diese sind geltend, bis ein Gericht die Rechtsdefinition für die von der BRD-Verwaltung verwendeten Namen, der juristischen Personen liefert, die eine vertragliche Grundlage der Haftung für „Max Mustermann" nachweist.
Jetzt könnte man meinen, das war schon immer so und gilt deswegen auch weiter. Nehmen wir das mal so hin, aber dem ist nicht so. Seit 1989 mit der Fake-Wiedervereinigung hat sich etwas gravierendes geändert. Die Vertragsgrundlage der BRD-Verwaltung zur Verwaltung der juristischen Person ist weggefallen. Ohne das jetzt weiter auszuführen, seitdem unterzeichen die Richter nicht mehr die Beschlüsse. Dafür müssen jetzt Azubis und Justizangestellte herhalten, damit die Richter nicht für ihre Beschlüsse haften müssen.
Wobei deren Humor, dem der schwarzen Robe der Spitzbuben entspricht, wenn der Richter mir seine Unterschrift als Stempeldruck zusendet. Dafür ist er auch nur "Richter am Amtsgericht" und nicht "Richter des Amtsgericht".
In vielen geführten Gesprächen habe ich festgestellt, daß die Bereitschaft sich mit der Ursache/Bedingung für die widerwärtige Situation in der wir uns befinden kundig zu machen sehr gering ist, dafür wird auf hohen Niveau gejammert, was das Selbstmitleid intellektueller Kellerkinder hergibt. Der gesamte Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern wird, bis auf die zum SPD-Netzwerk gehörigen „Buddys“ in die Tonne getreten und vermögenslos gestellt. Die erbärmliche Hoffnung „es wird wieder besser“ kotzt mich an. Sukzessive wird die Handlungsfähigkeit im auf und ab der Pandemiemaßnahmen aufgelöst und einer nach dem anderen Endet in der Insolvenz. Wie blöde muß man sein, da auch noch freiwillig mit zu machen?
Wir haben vorgenannt festgestellt, daß die Forderungen an eine juristische Person gerichtet sind, für die kein Vertragsverhältnis/Haftung zur der in der BRD-Verwaltung registrierten juristischen Person besteht. Erst mit der Unterschrift wird die Haftung übernommen. (s. fehlende Unterschrift der Richter).
Fazit
Wenn keine Haftung für die Forderungen an die in der BRD-Verwaltung registrierten juristische Person besteht, weil aufgrund der fehlenden Vertragsgrundlage zur Haftung/Identität kein Rechtsanspruch zum Ausgleich/Übernahme dargestellt werden kann, dann besteht die rechtskräftige Haftungsübernahme darin, das der Empfänger der Forderung so geschrieben wird, wie er haftend in der BRD-Verwaltung registriert wurde, nämlich als „MUSTERMANN, MAX“.
Ergo gilt für die BRD-Verwaltung, die Forderungen mit „MUSTERMANN, MAX“ als Empfänger zu schreiben, damit diese rechtskräftig zugestellt und ausgeglichen werden können, ansonsten ist die Annahme der Forderung abzulehnen, weil „MUSTERMANN, MAX“ nicht identisch mit „Herr Max Mustermann“ ist.
Der Insider fängt jetzt an zu schmunzeln, da er die Hintergründe für den Betrug kennt. Der „Normalo“ ahnt zumindest, das etwas faul ist.
Hier ein Hinweis: Die Diskussion über die im Müll landenden Retouren aus dem Versandhandel enden immer in der Verständnislosigkeit zur Kostenübernahme „Wie verdienen die noch etwas, wenn retournierte Neuware einfach entsorgt und der Kaufpreis erstattet wird?
Das ist relativ einfach zu erklären, wenn der vorgenannte Text verstanden wurde. Wenn Sie das nächste mal, eine Warensendung bei der Tankstelle oder der Post abholen, werden Sie ihren Personalausweis zur Identifikation vorlegen müssen und der Angestellte tippt Ihren Namen in das Buchungssystem ein.
Frage: Wie tippt er den Namen ein, als „MUSTERMANN, MAX“ oder „Max Mustermann“?
Lösung
Der „MUSTERMANN, MAX“ wird in das Buchungssystem eingetippt.
Der „Max Mustermann“ erhält seinen Kaufpreis zurück, da die Ware retourniert wurde.
Wenn der Versandhandel nicht innerhalb einer Woche völlig pleite gehen will, muß es noch eine Zahlungsquelle ergeben. Wo ist die oder wer zahlt jetzt?
Da es zwei juristische Personen für "M u s t e r m a n n , Max" (links in der BRD-Personenmatrix) gibt und beide per ein und derselben Unterschrift in die Haftung für jegliche Forderungen genommen werden, gibt es auch zwei Konten. Das eine wird per Rückzahlung ausgeglichen, das andere zu Gunsten des Versandhandels belastet.
Anscheinend gibt es ein Verrechnungskonto für jeden „MUSTERMANN, MAX“, das ohne Kenntnis von "M u s t e r m a n n , Max" angelegt wurde und mit einem Guthaben gefüllt ist aus dem alle eingehenden Forderungen von GEZ, IKK, GKV, Landrat, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt und der Staatsanwaltschaft etc. ausgeglichen werden, nennen wir das Konto "Kollateralkonto".
Das würde bedeuten, dass die Forderung an „Herrn Max Mustermann“ bereits über „MUSTERMANN, MAX“ ausgeglichen wurde und wenn der „Herr Max Mustermann“ darauf hinweist, kommt der Schlägertrupp mit dem Gerichtsvollzieher, der „legitimiert“ durch einen Spitzbuben die Wohnung des „M u s t e r m a n n , Max“ zerschlagen läßt, die Familie in Fesseln legt, um dann denn „Herr Max Mustermann“ in den Schuldenturm einzusperren. Die wirtschaftliche Existenz wird zerstört, obwohl die Forderung bereits bezahlt wurde!?
Wer denkt sich solche Niedertracht aus? Und Sie fragen sich, wie die Vermögensverteilung von Arm, ärmer zu Hartz IV und auf der anderen Seite, Reich bis „wir fliegen heute mal ins Weltall“ funktioniert?
Na weil es ein Verbrechen ist, ein betrügerischen System mit dem die Wertschöpfung unserer Arbeitsleistung geklaut wird.
So einfach ist das, kann man mögen, muss man aber nicht.
Die BRD-Verwaltung ist ein bis zur letzten Faser korruptes kriminelles mafiöses Netzwerk psychopathischer Opportunisten, die lügen und betrügen. Siehe die fiktive Pandemie, die zu Milliardenumsätzen der Pharmaindustrie geführt hat, während die Politiker nur eine krankmachende Impfpisse verspritzen lassen und jetzt die Medikamente auf den Markt schmeissen, um das von der Pharmalobby geschaffene Problem zu bekämpfen. Wie blöde muß man sein, um das mitzumachen?
Was kann man tun, wenn man die Schnauze davon voll hat, sich doppelt verarschen zu lassen?
Jeder der das nicht mehr mittragen will, weil Schweigen ist Akzeptanz, der sagt NEIN und fordert die Institutionen der BRD-Verwaltung auf, den korrekten Namen für die Forderungen zu verwenden.
Hinweis: Ihr Absender sollte dann so aussehen
M u s t e r m a n n , Max
für MUSTERMANN, MAX
und für Weiber
M u s t e r m a n n , geb. S o n n e n s c h e i n , Maxi
für MUSTERMANN, geb. SONNENSCHEIN, MAXI
Die angefragten Gerichte, unabhängig der desaströsen rechtlichen Grundsituation eines Stillstands der Rechtspflege und/oder fehlender Zuständigkeit, reagieren die Gerichte unangemessen, anstatt diesen Mißstand zu beenden. Siehe die Reaktion im Verfahren des Rae Fuellmich, wo der Richter sich hinter der Deppenmaske versteckt, nur um nicht den offensichtlichen Mißstand klären zu müssen. „Im Namen des Volkes …“ mehr Verhöhnung geht nicht.
Noch defizitärer wird es, wenn die eingereichten VOLLDRAHT-Klagen zur Verhandlung kommen. Der zu klärende Sachverhalt ist die Rechtsdefinition, des von der BRD-Verwaltung verwendeten „Strohmanns“ der juristischen Person „Max Mustermann“. Per z. Zt. einzig verfügbarer Rechtsdefinition, der BRD-Personenmatrix ist der zum Gericht vorgeladene „Herr Max Mustermann“ nicht identisch mit „MUSTERMANN, MAX“.
Ergo, kann dieser auch nicht vor Gericht erscheinen, denn wenn „MUSTERMANN, MAX“ die kriminalisierende Einlassung auf „Herr Max Mustermann“ freiwillig ausführt, dann übernimmt er auch die Haftung und das Gerichtsverfahren ist mit dem Eintreten in den Gerichtssaal, als „Herr Max Mustermann“ entschieden bzw. ad absurdum geführt.
D. h. das Gericht hat mangels offenkundiger anderslautender Rechtsdefinition im Zuge der Rechtssicherheit und Schadensminimierung, den „MUSTERMANN, MAX“ vorzuladen und in der Verhandlung den Sachverhalt zu klären.
Wenn sich dazu ein Anwalt oder Richter klärend äußern möchte, ich kann gut zuhören.
Wir sind der Flügelschlag des Schmetterlings.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.