Morgen befasst sich der Bundestag mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes. TE fasst die wichtigsten Punkte zusammen und verlinkt zum ganzen Papier.
SPD, Grüne und FDP haben einen neuen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Über diesen soll am morgigen 11. November im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten werden. Das Papier ist ein Eckpfeiler für die Corona-Ordnung, sollte der Bundestag – wie vorgesehen – nicht erneut eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen.
Kernpunkt ist dabei, dass der Bund den Ländern fest vorschreibt, welche Maßnahmen diese verhängen dürften. Auf der Liste stehen: Abstandgebote im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Verpflichtung zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Bildungs-, Erziehungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern. Diese Regeln sollen erst am 19. März 2022 auslaufen.