Wenn „Frau Müller“ um ihre Rechtsstellung als Indigenat-Deutsche Bescheid wüsste, wäre sie nicht mehr der Forderungsempfänger und sie hätte hunderte von Möglichkeiten. Sie könnte z.B. Moser von seiner Bürgschaft befreien oder die Regularien der House Joint Resolution 192 nutzen.
Korrigieren wir uns lieber: die HJR 192 können alle nutzen, die nicht zum Feindstaat der UN gehören, aber alle „deutsch“ eben nicht! Die nutzen die Dienste der Deutschen B u n d e s b a n k.
Da eine Indigenat-Deutsche Schulden bezahlt und ihr die Benutzung von Schuldscheinen zur „Verschiebung des Zahlungsversprechens in die Zukunft“ verboten sind, Moser jedoch die Annahme einer wertgedeckten Bezahlung im Gegenzug ebenso verboten ist, werden sich Probleme und Kontroversen ergeben.
In diesem Fall begeht der eine wie der andere einen Bruch der Treuhand. Das wird kein Spaß und ein Riesenkonflikt. (Da es in einer Fiktion von Recht keine echten Werte wie Gold oder Silber geben kann, darf Moser wertgedeckte Bezahlung nicht annehmen. Damit würde er die Hauptvermutung des Seerechts widerlegen und das Landrecht wiederherstellen. Er wird doch nicht seinen Prinzipalen in den Rücken fallen und deren Geschäftsmodell auffliegen lassen?).
Es gibt die zweite Möglichkeit durch Voll-Einlassung, indem man statutengetreu mit gesetzlichen Zahlungsmitteln ausgleicht und genau das macht, wie es das Gesetz verlangt. Leider hat Frau Müller in der Schule nie gelernt, wie man Forderungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln ausgleicht, ohne den E u r o, der nirgendwo verlangt wird, benutzen zu müssen.
Geld: „ein allgemeiner unklarer Begriff für eine Maßeinheit von Wert …..“ [Black`s Law 2nd Ed.].
Geld: “etwas von intrinsischem Wert, nicht mehr existent seit 1933.” [Black`s Law].
@Rechtsmaerchen