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Di, Feb
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♦️ Maestro M. ♦️ - Gibt es einen Grundmechanismus, woher Moser sein „Recht“ ableitet,  die Forderung zu stellen?

Recht
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Der Grundmechanismus ist, dass die Bankenassozietät ein Franchise-System der Ausplünderung über Benutzungsgebühren für öffentliches Eigentum und Statutenbrüche (Gesetzesverstöße) fährt und dass im Bankrott weder Moser noch Frau Müller über irgendwelche Mittel verfügen. Alle Werte sind ja an die Öffentlichkeit abgetreten.

Die einzige mit Vermögen ist die Indigenat-Deutsche 

M ü l l e r, Lieschen, die über ihr Geburtsvermögen verfügen könnte, würde sie nicht als verschollen gelten. Sie ist die einzige außerhalb des Bankrotts, aber auch die einzige, die in diesem System nichts zu suchen hat. Der Systemerschaffer will hauptsächlich an das Vermögen der Verschollenen heran, ohne dass diese je wieder auftauchen soll. 

Das funktioniert (vereinfacht ausgedrückt und zur Wiederholung) folgendermaßen:

Frau Müller, unter Vormundschaft von Herrn Moser stehend und rechtlos, bricht eines von 80 Millionen „Gesetzen“ und erhält die entsprechende „Quittung“.

Moser hebt den geforderten Betrag vom Geburtsvermögens-Konto der „toten“ Indigenat-Deutschen M ü l l e r ab und überweist ihn an seine Zentralbank. Achtung! Die Forderung ist bereits entlastet und ausgebucht! 

Warum er das darf? Weil die unwiderlegte Geburtsurkunde von Frau Müller die Generalvollmacht (Treuhand-Vertrag) hierzu ist.

Jedoch sind für Mosers mühevolle Umbuchungen und seinen Arbeitsplatz insgesamt auch Kosten und Gebühren angefallen, die nun Frau Müller mit Schuldscheinen entlasten soll. Aber aufgrund des Weltbankrotts hat Frau Müller hat ja nichts! Also gewährt Moser ihr einen Avalkredit.

Jedoch: Moser hat auch nichts. Also bemüht er das Geburtsvermögens-Konto der M ü l l e r ein zweites Mal, um Frau Müller ein Darlehen aus ihrem eigenen Vermögen zu verschaffen, damit sie endlich die Forderung „begleichen“ kann. Notfalls zwingt er sie mit Gewalt.

Das ist die Systematik der Schuldknechtschaft im täglichen Alltag.

„Terrorismus: „Ein Regierungssystem, das versucht, mit Einschüchterung zu herrschen...“. [Funk and Wagnalls New Practical Standard Dictionary 1946].

Wenn Bezahlung die Erfüllung eines Versprechens ist und das Versprechen war, öffentliche Forderungen lediglich mit Schuldscheinen zu entlasten, dann trifft auch im Seerecht die Definition genau ins Schwarze. Die beschriebenen Mechanismen zu Mosers Forderungen ergeben sich dann wie von selbst.

„Bezahlung ist die Erfüllung eines Versprechens.“ [Black`s Law 3rd Ed.].

@Rechtsmaerchen


 Kommentar von G e r d  P r e u ß e n

Grundsätzliches

•Alles was zwischen Männern und Weibern geregelt wird, ist privat

•Alle private Angelegenheiten werden immer unter unbegrenzter privater Haftung geregelt, denn es gibt im Privaten keine Versicherungen sondern nur Haftungen … die unbegrenzte Haftung

•Die private Seite von Männern und Webern kann nicht verwaltet werden göttliches Recht

•Es musste eine Fiktion her, in der man die Rechte von Männern und Weibern kontrollieren konnte. Eine JURISTISCHE PERSON m SACHRECHT über §21(3)Ziff5 PstG als NAME im Personalausweis/Reisepaß als Rechtsobjekt und Vertrags-Leistungsgegenstand.

•Jeder Mann und jedes Weib (I n h a b e r auf dem Personalausweis §5PersauswG)ist Mitinhaber aller Werte dieser Welt. Diese Anspruchsstellung wird so in die Weltwährung umgerechnet, daß diese buchhalterisch verarbeitet werden kann. Das Kollateralkonto oder auch Freistellungskonto genannt ,befindet sich innerhalb der JURISTISCHEN PERSON als Aktivakonto und kann demzufolge nur über die JP beansprucht werden.

•Dieses Konto ist die Summe unseres individuellen sog. Anlagevermögens (asset), das durch eigene Wertschöpfung, durch die Wertschöpfung unserer Vorfahren oder durch erwartete Wertschöpfung (Flüchtlinge) entsteht

•Die zentrale Verwaltung der privaten Kollateralansprüche erfolgt über das Department oftheTreasury („die haben es halt“)

•Dieses eröffnet für jeden Mann/Weib ein Konto (Obligation) über das der Mann bzw. das Weib auf sein Kollateralkonto zugreifen kann … die natürliche Person … die internationale Obligation

•Diese natürliche Person = nP=Müller,Fritz (DIN5007)ist ein Konto/Versicherungsschein/Wertpapier, das belastet werden kann (kreditwürdig) … unbegrenzt

•Für diese Obligation (Leistungszusage auf Gegenseitigkeit) erhält Mann/Weib die alleinige Verfügungsberechtigung (Zugriff)

•Der Zugriff erfolgt immer per Unterschrift 

•… oder zwangsweise durch Entehrung der Treuhandverwaltung

•Die Begünstigung über die natürliche Person kann nicht entzogen werden. Das Konto kann nur geschlossen werden, wenn Mann/Weib sich entschließen in die Selbstverwaltung zu gehen

•Die Kollateralverwaltung wird vom Department unterlizensiert. GERMANY ist Lizenznehmer und Vertragspartner des Department of theTreasury … wir nicht.

•Deshalb stehen wir nicht zwingend in einem Vertragsverhältnis mit GERMANY


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