Schleswig-Holsteins Polizisten sollen mit dem neuen Polizeirecht mehr Handlungs- und Rechtssicherheit im Kampf gegen Terror und Kriminalität erhalten.
Unter anderem wird Klarheit für den Einsatz beim finalen Rettungsschuss geschaffen. Die tödliche Schussabgabe ist demnach in absoluten Ausnahmesituationen als allerletztes Eingriffsmittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben zulässig. Besonders umstritten war die Einbeziehung von Kindern unter 14 Jahren in die Regelung zum finalen Rettungsschuss.
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