Die Coronavirus- und Lockdownkrise wirft seit geraumer Zeit Zweifel an der Evidenzbasiertheit des Regierungshandelns auf. Ein Gesetzesentwurf vom 9. Februar 2021, auf den der Journalist Boris Reitschuster aufmerksam geworden ist, belegt nun, dass es weit überwiegend politische Erwägungen zu sein scheinen, aufgrund derer die Regierung ihren Pandemiekurs aufrechterhält.
Ganz ohne valide wissenschaftliche Grundlage soll nun das Fortdauern der Pandemiegesetzgebung bis zum 31. März 2022 beschlossen werden, wie die Bundestagsdrucksache 19/26545 zeigt. Dies gilt insbesondere für das der Regierung befristet bis zum 31. März 2021 eingeräumte Recht, per Pandemieverordnung zu regieren.
Die wissenschaftliche Begründung für die Annahme, dass dies zur Bekämpfung einer epidemischen Lage erforderlich sei, soll erst ein Jahr (!) später nachgeliefert werden. Mit der gutachterlichen Bewertung der Lage will die Regierung erneut die schon mehrfach in Erscheinung getretene Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. beauftragen, mit einer äußerst großzügigen Frist bis zum 31. Dezember 2021. Erst drei Monate später, also zum 31. März 2022, soll das Gutachten dann dem Bundestag übermittelt werden.
Im Klartext: frühestens ein Jahr nach einem möglichen Beschluss über die Verlängerung der Pandemiegesetzgebung soll das Parlament, sollen die Menschen in Deutschland wissen, ob der Notstand überhaupt bestand, ob all ihre wirtschaftlichen, sozialen, psychischen und kulturellen Opfer zur Bewältigung der Krise erforderlich waren.