Eine vom Jugendamt Münster in der Kindertagesbetreuung beschäftigte Mutter misshandelt bereits seit Jahren ihr eigenes Kind physisch und psychisch. Um dieser weiter Kleinkinder in Obhut zu geben, hält das Jugendamt u.a. Beweismittel für die verübten Misshandlungen unter Verschluss und enthält diese auch den Ermittlungsbehörden vor.
Aus den Hilferufen des Kindes: „Ich habe der Frau vom Jugendamt gesagt, dass Mama mich geschlagen hat.“
Der Ergänzungspfleger des Jugendamtes Hermann Sandknop verhinderte sogar gegen den Willen des misshandelten Kindes dessen Aussage vor der Kriminalpolizei. Bereits 2014 ließ die Familienrichterin Dr. Petra Pheiler-Cox im Interesse des Jugendamtes Beweismittel durch den Gutachter Heinz Johann Ernst fälschen und die Verfahrensbeiständin Alexa Boder Parteiverrat an dem damals fünfjährigen Kind begehen. Der Grund hierfür war, dass das Kind mit diesen Beweismittel seine deutlich stärkere und liebevollere Bindung zu seinem Vater und die emotionale und soziale Distanz seiner Mutter zu ihm bestätigt hatte. Mit diesen Straftaten wurde das Kind gegen seinen Willen bei der bereits zu diesem Zeitpunkt in der Kindertagesbetreuung tätigen Kindesmutter gehalten. Diese misshandelte in Folge das Kind.