Unrichtig ausgestellte Personalausweise sind gemäß § 27, § 28 und § 29 Personalausweisgesetz sofort anzuzeigen und aus dem Verkehr zu nehmen. Jeder Deutsche, der keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt, ist verpflichtet, seinen Reisepass und/oder Personalausweis abzugeben und nach § 12 Abs. 3 Passgesetz an der Heilung des illegitimen Fortbesitz mitzuwirken.
D.h. entweder den illegitimen Reisepass und Personalausweis abgegeben oder den Staatsangehörigkeitsausweis gemäß §4 RuStaG zu erhalten. Das dringende Sachbescheidungsinteresse ist umgehend zu erfüllen.
Die betroffenen Deutschen können umgehend Ihre zuständige Ausländerbehörde und das Einwohnermeldeamt um Hilfe bei der zügigen Abwicklung bitten. Suchen Sie sich bitte einen schon im Staatsrecht stehenden Deutschen und bitten Ihnen, als für Sie Bevollmächtigter die Mustervorlage zu bearbeiten.
VOLLDRAHT stellt Ihnen eine Mustervorlage frei zu Verfügung für den unwahrscheinlichen Fall, daß Ihr Antrag zur Festellung der Staatsangehörigkeit abgelehnt werden sollte.
Die Mustervorlage stellt keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Anwenders.
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