In den letzten 10 Jahren hatte ich irgendwie gespürt, daß etwas im System nicht stimmt. Nur genau konnte ich es nicht definieren, bis ich mit der Nummer der GEZ im Netz auf Seite stieß, die mir meine Vermutung bescheinigte: da stimmt etwas im System nicht. Und dann begann der Wahnsinn!
Durch viele Gespräche in Gruppen, Lesen im Netz und Bücher wälzen stellte ich fest: ich mußt meinen Status von juristischer Person ändern. Also schrieb ich eine Lebenderklärung an die Siegermächte, Vatikan und Ämter des Bundes, des Bundeslandes und der Stadt.
Eine Reaktion der Angeschrieben blieb aus.
Wir wissen ja, daß Menschen, die sich bis zum siebten Lebensjahr nicht beim Hafenmeister nicht gemeldet haben, für tot erklärt werden.; dies gilt besonders für Kinder in dem genannten Alter. Sie sind in diesem System als lebend anerkannt und fallen nicht unter die Gesetze und Statuserklärungen dieses Systems. Der eine oder andere hat da seine Erfahrungen schon leidvoll machen müssen, denn wenn ein z.B. fünfjähriges Kind einem einen Schaden beifügt, so muß der Schaden vom Geschädigten selbst bezahlt werden. Die Versicherung der Eltern lehnen einen Kostenübernahme meistens ab.
Aber wie es so kommen sollte, hatte das Kind eines Nachbarn die Gewalt über das Fahrrad verloren und fiel in meine schöne Beifahrertür. Mir wurde schnell die Versicherungsnummer von den Eltern genannten, die auch den Schaden gleich der Versicherung gemeldet hatten. Alles schien gut zu laufen. Also fuhr ich zur Werkstatt, um einen Kostenvoranschlag zu machen. Über 1000,- € für ein kleine Schramme. Und dann rief ich die Versicherung der Eltern an, um einen OKAY zur Übernahme des Schadens zu bekommen. Ich nannte die Schadensnummer und dann kam folgendes zu hören: Ja, das Kind ist ja unter sieben Jahre alt und nach den gesetzlichen Bestimmungen dürften die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Nachfrage: welche gesetzlichen Bestimmungen es denn wären. Natürlich keine Antwort.
Und dann holte ich aus: „ich sei, genau wir das Kind ein lebenderklärter Mensch, der dem Unam Sanctam Catholicam - der Päpstlichen Bulle von1540 - dem Cestui Que Vie Act von 1537 und dem Cestui Que Vie Act von 1666 widersprochen hat und somit, wie das Kind den gleichen Status hat“. Erst schweigen; dann „sie werden von meiner Vorgesetzten angerufen“. Auf den Anruf warte ich heute noch, nur erhielt ich zwei Tage später eine Mail von der Versicherung, das der Schaden übernommen wird und ich das Fahrzeug zur Lackierung geben könnte.