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Di, Apr
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Erfreuliches Urteil in Magdeburg gefallen!

Drei Tierrechtler der Organisation Animal Rights Watch [1] sind am Mittwoch, dem 11. Oktober, vom Landgericht von dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei gesprochen worden. Der Sachverhalt, um den es ging, war folgender: Die drei Tierrechtsaktivisten sind Anfang 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) eingebrochen, um die schrechklichen und rechtswidrigen Zustände mittels Videokamera zu dokumentieren.[2]

Weiterlesen: Freispruch für Tierrechtler!

"Als die grüne Frontfrau Wind davon bekam, dass sie 2015 in einer nicht-öffentlichen! E-Mail als „ekelhaft“ bezeichnet worden war, erstattete Roth prompt Strafanzeige wegen Beleidigung. Als eine Instanz nach der anderen der Grünen „Recht“ gab, beschloss der Beschuldigte bis vor das höchste Gericht im Land zu ziehen. Nun haben die Verfassungsrichter entschieden...

Weiterlesen: Claudia Roth als ekelhaft zu bezeichnen ist strafbar - Meinungsfreihheit per Nichtentscheid des...

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