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Freispruch für Tierrechtler!

Gesellschaft
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Erfreuliches Urteil in Magdeburg gefallen!

Drei Tierrechtler der Organisation Animal Rights Watch [1] sind am Mittwoch, dem 11. Oktober, vom Landgericht von dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei gesprochen worden. Der Sachverhalt, um den es ging, war folgender: Die drei Tierrechtsaktivisten sind Anfang 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) eingebrochen, um die schrechklichen und rechtswidrigen Zustände mittels Videokamera zu dokumentieren.[2]

Die Aufnahmen zeigen das ganze Ausmaß des Tierleides, das in derartigen Anlagen verursacht wird. Die Tiere leben eingepfercht in quälender Dunkelheit und Enge, weisen oft klaffende, blutende und entzündete Wunden auf, leben teilw. in ihren eigenen Exkrementen-der Tod duch das Bolzenschussgerät ist wahrlich die Erlösung für das malträtierte Geschöpf. [3]

Der mutige Einsatz der Angehörigen der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch ist kaum hoch genug zu würdigen. Unter dem Risiko der strafrechtlichen Verfolgung, körperlicher Übergriffe seitens des Betreiber des Schweine-Gulags und Infektionen, sind sie in die Schweinemastanlage Sandbeiendorf eingestiegen. Schon kurz nach der Aktion wurden sie als Täter ermittelt und mit einem Verfahren, wegen Hausfriedensbruch konfrontiert. 

Freispruch auch in erster Instanz

Auch die voran gegangene Verhandlung, welche im September 2016 statt fand, endete mit einem Freispruch. In der Urteilsbegründung wurde in beiden Fällen ein rechtfertigender Notstand geltend gemacht. Im Klartext: Die Tierschützer hatten keine andere Wahl, als das Gelände des Mastbetriebes unerlaubt zu betreten, um Beweise zu sammeln, welche zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.[4]

Statement eines der Freigesprochenen:

"Ich bin total bewegt und überglücklich. Sowas habe ich noch nicht erlebt. Es tut sehr gut, dass der Richter uns in dem, was wir tun, bestärkt hat."

Eines muss aber ganz klar gesagt werden: So begrüßenswert das Urteil auch ist, es ist nur ein kleiner Lichtblick im Kampf um das Recht des Tieres. Jedoch sollten uns auch diese kleinen Lichtblicke Kraft und Hoffnung geben, den Krieg gegen die Tierausbeuter weiter zu führen.

Dokumentation des Leides und der menschen- und tierverachtenden Geisteshaltung des Betreibers.

Wartesaal des Todes

https://www.youtube.com/watch?v=u0rR14-7bfs

 

Kurze Anmerkung zum Schluss: Der Betreiber der Mastanlage heißt  Harry van Gennip und ist unter 039 634/ 45 23 bzw. 039 634/ 91010 zu erreichen. Die Adresse ist Gewerbegebiet 1 in Sandbeiendorf. [5]

 

[1]*http://www.ariwa.org/

[2]*http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/freispruch-fuer-tierschuetzer-hausfriedensbruch-schweinezuchtanlage-100.html

[3]*https://www.youtube.com/watch?v=IxG6IJydDPk

[4]*https://veggy-post.de/freispruch-fuer-rechercheaktivisten-peta-begruesst-wegweisendes-urteil-vor-dem-amtsgericht-haldensleben/

[5]*https://web2.cylex.de/firma-home/van-gennip-tierzuchtanlage-5847302.html

Bild: pinterset