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Nationale Sicherheitsrichtlinie zur globalen Führungsrolle der Vereinigten Staaten zur Stärkung der internationalen COVID-19-Reaktion und zur Förderung der globalen Gesundheitssicherheit und biologischen Vorsorge

Amerika
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NATIONALE SICHERHEITSRICHTLINIE - 1

THEMA: Globale Führungsrolle der Vereinigten Staaten zur Stärkung der internationalen COVID-19-Reaktion und zur Förderung der globalen Gesundheitssicherheit und der biologischen Abwehrbereitschaft

Die Pandemie der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) ist eine ernste Erinnerung daran, dass biologische Bedrohungen, ob sie nun natürlich auftreten, versehentlich oder absichtlich herbeigeführt werden, erhebliche und potenziell existenzielle Folgen für die Menschheit haben können. Diese Richtlinie bekräftigt die Executive Order 13747 vom 4. November 2016, die deutlich macht, dass diese Bedrohungen globale Herausforderungen darstellen, die globale Lösungen erfordern. Das internationale Engagement der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung von COVID-19 und zur Förderung der globalen Gesundheitssicherheit und Biovorsorge ist daher eine dringende Priorität - um Leben zu retten, den wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern und Widerstandsfähigkeit gegen zukünftige biologische Katastrophen zu entwickeln. Meine Regierung wird die Vorbereitung auf Epidemien und Pandemien, die Gesundheitssicherheit und die globale Gesundheit als oberste nationale Sicherheitsprioritäten behandeln und mit anderen Nationen zusammenarbeiten, um COVID-19 zu bekämpfen und eine Welt zu schaffen, die vor biologischen Bedrohungen sicher und geschützt ist.

Abschnitt 1. Stärkung und Reformierung der Weltgesundheitsorganisation. Am 20. Januar 2021 machten die Vereinigten Staaten ihre Entscheidung, aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auszutreten, rückgängig, indem sie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Schreiben übermittelten, in dem sie ihn über die Entscheidung des Präsidenten informierten, dass die Vereinigten Staaten Mitglied der Organisation bleiben werden. Dementsprechend soll der Assistent des Präsidenten für Nationale Sicherheitsangelegenheiten (APNSA) in Abstimmung mit dem Außenminister, dem Minister für Gesundheit und Humangesundheit (HHS), den Leitern anderer relevanter Exekutivabteilungen und -behörden (Behörden) und dem Koordinator der COVID-19-Reaktion und Berater des Präsidenten (COVID-19-Reaktionskoordinator) dem Präsidenten innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieser Direktive Empfehlungen vorlegen, wie die Vereinigten Staaten: (1) die Führung bei der WHO ausüben und mit Partnern zusammenarbeiten, um die internationale COVID-19-Reaktion zu leiten und zu verstärken; (2) sich an internationalen Bemühungen beteiligen, um die globale Gesundheit, die Gesundheitssicherheit und die Prävention zukünftiger biologischer Katastrophen voranzutreiben; und (3) die WHO anderweitig stärken und reformieren.


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Sek. 2. Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei der globalen Reaktion auf COVID-19.

(a) COVID-19 Globale Impfung, Forschung und Entwicklung. Um die globale Impfung und Forschung und Entwicklung für Behandlungen, Tests und Impfstoffe zu unterstützen:

(i) Der Außenminister und der Minister für HHS werden die WHO und Gavi, die Impfstoffallianz, über die Absicht der Vereinigten Staaten informieren, den Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator zu unterstützen und der multilateralen Impfstoffverteilungseinrichtung beizutreten, die als COVID-19 Vaccine Global Access (COVAX) Facility bekannt ist. Die Sekretäre legen dem Präsidenten über die APNSA und den COVID-19-Reaktionskoordinator auch umgehend einen Rahmen für die Spende überschüssiger Impfstoffe an bedürftige Länder vor, sobald in den Vereinigten Staaten ein ausreichender Vorrat vorhanden ist, unter anderem über die COVAX-Einrichtung.

(ii) Der Außenminister und der Sekretär von HHS, in Koordination mit den Leitern anderer relevanter Agenturen, sollen unverzüglich der APNSA und dem COVID-19 Response Coordinator einen Plan zur Einbindung und Stärkung multilateraler Initiativen, die sich auf die globale COVID-19 Reaktion konzentrieren, vorlegen, einschließlich der in Abschnitt 2(a)(i) genannten Organisationen und anderer Initiativen, die sich auf die gerechte Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika, Tests und persönlicher Schutzausrüstung konzentrieren, wie die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations und der Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria.

(b) Gesundheitliche, diplomatische und humanitäre Reaktion auf COVID-19. Um die Vereinigten Staaten in die Lage zu versetzen, eine aktive Rolle in der internationalen öffentlichen Gesundheit und humanitären Reaktion auf COVID-19 zu spielen, einschließlich in Bezug auf die sekundären Auswirkungen der Pandemie:

(i) Der Außenminister, in Koordination mit dem Sekretär von HHS, dem Administrator der Agentur der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung (USAID), dem Direktor der Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) und den Leitern anderer relevanter Agenturen, entwickelt unverzüglich einen regierungsweiten Plan zur Bekämpfung der globalen COVID-19-Pandemie und legt ihn über die APNSA und den COVID-19-Reaktionskoordinator dem Präsidenten vor, der die wichtigsten strategischen Ziele, entsprechende Arbeitslinien und federführende Agenturen identifiziert.

(ii) Der Außenminister wird in Abstimmung mit den Leitern anderer relevanter Behörden die aktuellen und geplanten zukünftigen Einsätze der Vereinigten Staaten von öffentlichem Gesundheitswesen, Gesundheitssicherheit und Gesundheitsdiplomatie im Ausland, die sich auf die COVID-19-Antwort konzentrieren, unverzüglich überprüfen und, falls erforderlich, anpassen, wobei die besten Praktiken für solche Einsätze aus den COVID-19-Antwortstrategien der Partnernationen berücksichtigt werden.

(iii) Innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum dieser Direktive oder so bald wie möglich danach entwickelt der Außenminister in Absprache mit dem Sekretär von HHS, dem Vertreter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen, dem Administrator von USAID und dem Direktor der CDC einen diplomatischen Outreach-Plan zur Verbesserung der Reaktion der Vereinigten Staaten auf die COVID-19-Pandemie, mit einem Schwerpunkt auf der Einbindung von Partnernationen, den Vereinten Nationen (einschließlich des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen) und anderen multilateralen Akteuren auf:

(A) die Finanzierung und Kapazität zur Stärkung der globalen COVID-19-Reaktion;

(B) die Bereitstellung von Hilfe, auch in humanitären Situationen und zur Abschwächung der sekundären Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, wie etwa Ernährungsunsicherheit und geschlechtsspezifische Gewalt; und

(C) die Bereitstellung von Unterstützung, auch im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger multilateraler Gremien, für die Fähigkeit der am stärksten gefährdeten Gemeinschaften, den Auswirkungen von COVID-19 vorzubeugen, sie zu erkennen, darauf zu reagieren, sie zu mildern und sich davon zu erholen.

(c) COVID-19-Sanktionserleichterung. Der Außenminister, der Finanzminister und der Handelsminister werden in Absprache mit dem Gesundheitsminister und dem Verwalter von USAID unverzüglich die bestehenden Finanz- und Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten und multilateraler Organisationen überprüfen, um festzustellen, ob sie die Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie in unangemessener Weise behindern, und dem Präsidenten über die APNSA und den COVID-19-Reaktionskoordinator Empfehlungen für eine veränderte Vorgehensweise geben.

Abschnitt 3. Überprüfung der Finanzierung der COVID-19-Reaktion und der globalen Gesundheitssicherheit und des biologischen Schutzes. Um sicherzustellen, dass Überlegungen zur globalen Gesundheitssicherheit im Mittelpunkt der Außenpolitik der Vereinigten Staaten, der globalen Gesundheitspolitik und der nationalen Sicherheit stehen, soll der Direktor des Office of Management and Budget in Abstimmung mit den Leitern der relevanten Behörden und der APNSA:

(a) die für die COVID-19-Antwort, einschließlich der sekundären Auswirkungen der Pandemie, sowie für die globale Gesundheitssicherheit, die globale Gesundheit, die Pandemiebereitschaft und die Bioverteidigung bereitgestellten Mittel überprüfen; und

(b) dem Präsidenten eine Einschätzung darüber geben, ob diese Finanzierung, sowie die Finanzierung für die folgenden Haushaltsjahre, ausreichend ist, um die Operationen und die administrativen Bedürfnisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Reaktion, sowie die zukünftigen Bedürfnisse der globalen Gesundheitssicherheit, der globalen Gesundheit, der Pandemiebereitschaft und der biologischen Verteidigung zu unterstützen.

Sec. 4. Finanzierung für globale Gesundheitssicherheit. Um einen Finanzierungsmechanismus für die Gesundheitssicherheit zu entwickeln, multilaterale und bilaterale Kanäle und Institutionen strategisch zu nutzen und Entwicklungsländer bei der Vorbereitung auf COVID-19 und andere Bedrohungen durch Infektionskrankheiten sowie bei der Prävention, Erkennung und Reaktion darauf zu unterstützen:

(a) Die APNSA, in Koordination mit dem Außenminister, dem Finanzminister, dem Sekretär von HHS, dem Administrator von USAID, dem Chief Executive Officer der United States International Development Finance Corporation und den Leitern anderer Agenturen, die Auslandshilfe und Entwicklungsfinanzierung bereitstellen, soll dem Präsidenten umgehend Empfehlungen für die Schaffung eines dauerhaften internationalen katalytischen Finanzierungsmechanismus zur Förderung und Verbesserung bestehender bilateraler und multilateraler Ansätze zur globalen Gesundheitssicherheit vorlegen.

(b) Der Finanzminister legt dem Präsidenten über die APNSA umgehend eine Strategie vor, wie die Vereinigten Staaten in internationalen Finanzinstitutionen, einschließlich der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds, Finanzierungen, Entlastungen und andere Maßnahmen fördern können, die mit den Zielen der Bekämpfung von COVID-19 und der Stärkung der globalen Gesundheitssicherheit übereinstimmen und diese unterstützen.

Sec. 5. Förderung der globalen Gesundheitssicherheit und der Epidemie- und Pandemievorbereitung.

(a) Die APNSA soll:

(i) die Bemühungen der Bundesregierung koordinieren, sich auf biologische Ereignisse vorzubereiten, ihnen vorzubeugen, sie zu erkennen, auf sie zu reagieren und sich von ihnen zu erholen und die globale Gesundheitssicherheit, die internationale Pandemiebereitschaft und die globale Gesundheitswiderstandsfähigkeit zu fördern;

(ii) die Entwicklung von Prioritäten für die Agenda für globale Gesundheitssicherheit zu koordinieren und die Führungsrolle der Vereinigten Staaten und die Unterstützung für diese Agenda zu fördern;

iii) in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Behörden eine Überprüfung der bestehenden Gesundheitssicherheitspolitiken und -strategien der Vereinigten Staaten durchzuführen und Empfehlungen dafür zu entwickeln, wie die Bundesregierung diese aktualisieren kann, gegebenenfalls auch durch Entwicklung stärkerer globaler Institutionen, die sich auf die Harmonisierung der Krisenreaktion auf neu auftretende biologische Ereignisse und Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit konzentrieren; Ergreifung von Maßnahmen zur Stärkung der globalen Versorgungskette für Pandemien und Beseitigung aller Hindernisse für die rechtzeitige Lieferung von Versorgungsgütern als Reaktion auf eine Pandemie; Zusammenarbeit mit Partnerländern und internationalen Organisationen zur Stärkung und Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften; die Verringerung rassischer und ethnischer Ungleichheiten in der globalen COVID-19-Reaktion und unverhältnismäßiger Auswirkungen auf marginalisierte und indigene Gemeinschaften, Frauen und Mädchen und andere Gruppen; die Überprüfung und Entwicklung von Prioritäten für multilaterale Foren, die darauf abzielen, das Risiko vorsätzlicher oder unfallbedingter biologischer Ereignisse zu verringern; die Bekämpfung der Antibiotikaresistenz; und die Bekämpfung des Klimawandels als Ursache von Gesundheitsgefahren; und

(iv) in Abstimmung mit dem Außenminister, dem Sekretär von HHS, dem Administrator von USAID, dem Direktor der CDC und den Leitern anderer relevanter Behörden Protokolle für die Koordinierung und den Einsatz einer globalen Reaktion auf neu auftretende Bedrohungen durch Infektionskrankheiten mit hoher Tragweite entwickeln. Diese Protokolle sollten die jeweiligen Rollen für relevante Agenturen bei der Erleichterung und Unterstützung solcher Reaktionsoperationen umreißen, einschließlich durch die Festlegung von Standardarbeitsanweisungen dafür, wie USAID und die CDC ihre Reaktionsbemühungen koordinieren.

(b) Die APNSA, in Koordination mit dem COVID-19 Reaktionskoordinator, dem Assistenten des Präsidenten für Innenpolitik und den Leitern der relevanten Agenturen, entwickelt umgehend einen Plan für die Einrichtung eines behördenübergreifenden Nationalen Zentrums für Epidemievorhersage und Ausbruchsanalytik und die Modernisierung globaler Frühwarn- und Auslösesysteme für die Skalierung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung, Reaktion auf und Erholung von neu auftretenden biologischen Bedrohungen.

(c) Der Außenminister und der Vertreter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen werden dem Präsidenten über die APNSA Empfehlungen bezüglich der Schritte vorlegen, die die Vereinigten Staaten unternehmen sollten, um die Einrichtung einer neuen Position im Büro des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eines Vermittlers für biologische Bedrohungen von hoher Tragweite zu fördern oder zu unterstützen, insbesondere für Ereignisse, die eine bedeutende Zusammenarbeit und Gleichberechtigung innerhalb der Vereinten Nationen erfordern.

(d) Um die Bemühungen der Bundesregierung zu unterstützen, vor Pandemien zu warnen, unsere biotechnologische Infrastruktur vor Cyberangriffen und Diebstahl geistigen Eigentums zu schützen, biologische Bedrohungen von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren zu identifizieren und zu überwachen, die Validierung ausländischer Daten und Reaktionsbemühungen zu gewährleisten und strategische Herausforderungen und Möglichkeiten von aufkommenden Biotechnologien zu bewerten, soll der Director of National Intelligence:

(i) die Erfassungs- und Berichterstattungsfähigkeiten in der United States Intelligence Community (IC) in Bezug auf Pandemien und das gesamte Spektrum biologischer Bedrohungen von hoher Tragweite überprüfen und einen Plan entwickeln, wie die IC solche Fähigkeiten stärken und priorisieren kann, einschließlich durch organisatorische Änderungen oder die Schaffung von Positionen des National Intelligence Manager und des National Intelligence Officer mit Schwerpunkt auf biologischen Bedrohungen, globaler öffentlicher Gesundheit und Biotechnologie;

(ii) eine nationale nachrichtendienstliche Einschätzung über (A) die Auswirkungen von COVID-19 auf die nationale und wirtschaftliche Sicherheit und (B) gegenwärtige, auftauchende, wieder auftauchende, potentielle und zukünftige biologische Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit zu entwickeln und dem Präsidenten durch die APNSA und den COVID-19 Response Coordinator vorzulegen; und

(iii) in Koordination mit dem Außenminister, dem Verteidigungsminister, dem Sekretär von HHS, dem Direktor der CDC, dem Administrator von USAID, dem Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik und den Leitern anderer relevanter Agenturen unverzüglich eine Analyse der Sicherheitsauswirkungen biologischer Bedrohungen zu entwickeln und der APNSA vorzulegen, die in die Modellierung, Simulation, Handlungsanalyse und andere Analysen einbezogen werden kann.

Abschnitt 6. Allgemeine Bestimmungen. (a) Keine Bestimmung dieser Richtlinie darf so ausgelegt werden, dass sie die folgenden Punkte beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst:

(i) die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Office of Management and Budget in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.

(b) Diese Richtlinie wird im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

(c) Diese Richtlinie ist nicht dazu bestimmt und begründet keine Rechte oder Vorteile, weder materiell noch verfahrensrechtlich, die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person rechtlich oder nach Billigkeit durchgesetzt werden können.

JOSEPH R. BIDEN JR.


 Die "Executive Order" steht auf den Seiten des White House aber nicht im Register

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