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Executive Order über sichere Polizeiarbeit für sichere Gemeinschaften

Amerika
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Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen wurde, wird es hiermit wie folgt angeordnet:

Abschnitt 1. Zweck. Als Amerikaner glauben wir, dass alle Menschen gleich geschaffen und mit den unveräußerlichen Rechten auf Leben und Freiheit ausgestattet sind. Ein grundlegender Zweck der Regierung ist die Sicherung dieser unveräußerlichen Rechte. Strafverfolgungsbeamte auf Bundes-, Landes-, Kommunal-, Stammes- und Gebietsebene setzen jeden Tag ihr Leben aufs Spiel, um sicherzustellen, dass diese Rechte gewahrt bleiben.

Strafverfolgungsbeamte bieten den unerlässlichen Schutz, den alle Amerikaner benötigen, um ihre Familien zu ernähren und ein produktives Leben zu führen. Die Beziehung zwischen unseren Mitbürgern und den Strafverfolgungsbeamten ist ein wichtiges Element für ihre Fähigkeit, diesen Schutz zu bieten. Durch die direkte Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden können Strafverfolgungsbeamte dazu beitragen, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem wir alle gedeihen können.

Leider hat es Fälle gegeben, in denen einige Offiziere ihre Autorität missbraucht und das Vertrauen des amerikanischen Volkes in Frage gestellt haben, mit tragischen Folgen für einzelne Opfer, ihre Gemeinschaften und unsere Nation. Alle Amerikaner haben das Recht, mit dem Vertrauen darauf zu leben, dass die Strafverfolgungsbeamten und -behörden in ihren Gemeinden den Gründungsidealen unserer Nation gerecht werden und die Rechte aller Menschen schützen. Insbesondere in den afroamerikanischen Gemeinschaften müssen wir als Nation unsere Anstrengungen verdoppeln, um Fälle von Fehlverhalten rasch zu behandeln.

Die Verfassung erklärt in ihrer Präambel, dass einer ihrer Hauptzwecke die Schaffung von Gerechtigkeit war. Generationen von Amerikanern sind marschiert, gekämpft, geblutet und gestorben, um das Versprechen unseres Gründungsdokuments zu wahren und unsere gemeinsamen unveräußerlichen Rechte zu schützen. Bundes-, Staats-, Kommunal-, Stammes- und Territorialführer müssen dieses Vermächtnis fördern.

Abschnitt 2. Zertifizierung und Beglaubigung. (a) Staatliche und lokale Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Praktiken und Richtlinien ständig bewerten und verbessern, um eine transparente, sichere und verantwortliche Bereitstellung von Strafverfolgungsdiensten für ihre Gemeinden zu gewährleisten. Unabhängige Beglaubigungsstellen können diese Beurteilungen beschleunigen, das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgungspraktiken stärken und die Identifizierung und Korrektur interner Mängel ermöglichen, bevor diese Mängel zu einer Schädigung der Öffentlichkeit oder der Strafverfolgungsbeamten führen.

(b) Der Justizminister soll, soweit angemessen und mit dem anwendbaren Recht vereinbar, Zuschüsse des Justizministeriums nach freiem Ermessen nur denjenigen staatlichen und örtlichen Strafverfolgungsbehörden bewilligen, die sich um entsprechende Beglaubigungsschreiben einer angesehenen, unabhängigen und vom Justizministerium bestätigten Beglaubigungsstelle bemüht haben oder dabei sind, dies zu tun.

(c) Der Generalstaatsanwalt muss unabhängige Beglaubigungsorgane zertifizieren, die den vom Generalstaatsanwalt festzulegenden Standards entsprechen. Seriöse, unabhängige Beglaubigungsgremien, die für eine Zertifizierung durch den Generalstaatsanwalt in Frage kommen, sollten in ihren Überprüfungen bestimmte Themen ansprechen, wie z.B. Richtlinien und Schulungen in Bezug auf Gewaltanwendung und Deeskalationstechniken; Leistungsmanagement-Instrumente, wie z.B. Frühwarnsysteme, die dabei helfen, Beamte zu identifizieren, die möglicherweise ein Eingreifen erfordern; und bewährte Praktiken in Bezug auf das Engagement in der Gemeinde. Die Standards des Generalstaatsanwalts für die Zertifizierung verlangen, dass unabhängige Beglaubigungsgremien dies zumindest bestätigen:

(i) die Richtlinien der staatlichen oder lokalen Strafverfolgungsbehörde für die Anwendung der Gewalt allen geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen entsprechen; und

(ii) die staatlichen oder örtlichen Strafverfolgungsbehörden verbieten in ihrer Politik der Gewaltanwendung den Einsatz von Chokeholds - ein physisches Manöver, das die Atemfähigkeit einer Person zum Zwecke der Unfähigkeit zum Atmen einschränkt - außer in den Situationen, in denen die Anwendung tödlicher Gewalt gesetzlich erlaubt ist.

(d) Der Generalstaatsanwalt setzt sich mit bestehenden und künftigen unabhängigen Beglaubigungsgremien in Verbindung, um sie dazu zu ermutigen, ein kosteneffektives, zielgerichtetes Beglaubigungsverfahren hinsichtlich angemessener Richtlinien für den Einsatz der Streitkräfte anzubieten, auf das Strafverfolgungsbehörden jeder Größe in städtischen und ländlichen Gerichtsbarkeiten zugreifen können.

Abschnitt 3. Austausch von Informationen. (a) Der Generalstaatsanwalt erstellt eine Datenbank zur Koordinierung des Informationsaustausches zwischen und unter den Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Landes-, Kommunal-, Stammes- und Gebietsebene über Fälle übermäßiger Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Strafverfolgungsangelegenheiten unter Berücksichtigung der anwendbaren Privatsphäre und der Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.

(b) Die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Datenbank soll einen Mechanismus enthalten, um, soweit zulässig, Kündigungen oder Entzerrungen von Vollzugsbeamten, strafrechtliche Verurteilungen von Vollzugsbeamten wegen dienstlichen Verhaltens und zivilrechtliche Urteile gegen Vollzugsbeamte wegen unsachgemäßer Gewaltanwendung zu verfolgen. Die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Datenbank berücksichtigt Fälle, in denen ein Strafverfolgungsbeamter zurücktritt oder sich zur Ruhe setzt, während er sich in einer aktiven Untersuchung im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt befindet. Der Generalstaatsanwalt ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Informationen in der Datenbank nur aus Fällen bestehen, in denen den Strafverfolgungsbeamten ein faires Verfahren gewährt wurde.

(c) Der Generalstaatsanwalt stellt der Öffentlichkeit regelmäßig und periodisch aggregierte und anonymisierte Daten aus der in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebenen Datenbank in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zur Verfügung.

(d) Der Generalstaatsanwalt wird, soweit angemessen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, nach freiem Ermessen des Justizministeriums Finanzhilfen nur denjenigen Strafverfolgungsbehörden zuteilen, die die in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts beschriebenen Informationen vorlegen.

Abschnitt 4. Psychische Gesundheit, Obdachlosigkeit und Sucht. (a) Seit der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts hat es in Amerika einen Rückgang der gezielten psychiatrischen Behandlung gegeben. Ineffektive politische Maßnahmen haben dazu geführt, dass mehr Menschen mit psychischen Bedürfnissen auf den Straßen unserer Nation zurückbleiben, was die Verantwortlichkeiten der Vollzugsbeamten erweitert hat. Als Gesellschaft müssen wir Schritte unternehmen, um diejenigen, die an psychischen Erkrankungen und Drogenmissbrauch leiden, sicher und human zu versorgen, und zwar in einer Weise, die den Bedürfnissen dieser Menschen und den Bedürfnissen ihrer Gemeinschaften Rechnung trägt. Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, die Inanspruchnahme geeigneter sozialer Dienste als vorrangige Reaktion auf Personen zu fördern, die an psychischer Beeinträchtigung, Obdachlosigkeit und Sucht leiden, in der Erkenntnis, dass, da Strafverfolgungsbeamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit häufig auf solche Personen stoßen, die unter diesen Bedingungen leiden, alle Beamten für solche Begegnungen angemessen geschult werden sollten.

(b) Der Generalstaatsanwalt soll, gegebenenfalls in Absprache mit dem Gesundheitsminister, Gelegenheiten identifizieren und entwickeln, um Strafverfolgungsbeamte in Bezug auf Begegnungen mit Personen, die unter beeinträchtigter psychischer Gesundheit, Obdachlosigkeit und Sucht leiden, zu schulen; um die Kapazität von Sozialarbeitern, die direkt mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, zu erhöhen; und um Anleitung zur Entwicklung und Durchführung von Co-Responder-Programmen zu geben, an denen Sozialarbeiter oder andere psychosoziale Fachkräfte, die mit Strafverfolgungsbeamten zusammenarbeiten, beteiligt sind, damit sie ankommen und Situationen gemeinsam angehen. Der Generalstaatsanwalt und der Gesundheits- und Arbeitsminister setzen, soweit angemessen und im Einklang mit dem geltenden Recht, Prioritäten bei den Ressourcen zur Unterstützung solcher Gelegenheiten.

(c) Der Minister für Gesundheit und Humandienste erhebt Modelle zur Unterstützung von Gemeinden, die sich mit psychischer Gesundheit, Obdachlosigkeit und Sucht befassen. Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung fasst der Sekretär für Gesundheit und Humandienste die Ergebnisse dieser Umfrage in einem Bericht an den Präsidenten zusammen, der über den Assistenten des Präsidenten für Innenpolitik und den Direktor des Büros für Management und Haushalt erstellt wird und spezifische Empfehlungen darüber enthält, wie die zugewiesenen Mittel umverteilt werden können, um eine breite Übernahme erfolgreicher Modelle zu unterstützen, sowie Empfehlungen für eine zusätzliche Finanzierung, falls erforderlich.

(d) Der Gesundheits- und Arbeitsminister soll in Koordination mit dem Generalstaatsanwalt und dem Direktor des Büros für Verwaltung und Haushalt, soweit angemessen und in Übereinstimmung mit geltendem Recht, Ressourcen priorisieren, um Modelle zur Unterstützung der Gemeinschaft zu implementieren, wie sie in dem in Unterabschnitt (c) dieses Abschnitts beschriebenen Bericht empfohlen werden.

Abschnitt 5. Gesetzgebung und Zuschussprogramme. (a) Der Generalstaatsanwalt erarbeitet und schlägt dem Kongress in Absprache mit dem Assistenten des Präsidenten für Innenpolitik und dem Direktor des Büros für Verwaltung und Haushalt neue Gesetze vor, die erlassen werden könnten, um die verfügbaren Instrumente und Ressourcen zur Verbesserung der Strafverfolgungspraktiken und zum Aufbau von Engagement in der Gemeinschaft zu verbessern.

(b) Die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Gesetzgebung soll Empfehlungen zur Verbesserung der gegenwärtigen Zuschussprogramme enthalten, um die Strafverfolgungspraktiken zu verbessern und das Engagement in der Gemeinde aufzubauen, auch durch:

(i) Unterstützung staatlicher und örtlicher Strafverfolgungsbehörden bei der Umsetzung des in Abschnitt 2 dieser Verfügung beschriebenen Verfahrens zur Erteilung von Berechtigungsnachweisen, der in Abschnitt 3 dieser Verfügung beschriebenen Berichterstattung und der in Abschnitt 4 dieser Verfügung beschriebenen Modelle für die Mitbeantwortung und Unterstützung der Gemeinschaft;

(ii) Ausbildung und technische Hilfe, die erforderlich sind, um
Annahme und Umsetzung verbesserter Strategien und Verfahren für den Einsatz von Gewalt, einschließlich szenariogesteuerter Deeskalationstechniken;

(iii) Beibehaltung hochleistungsfähiger Strafverfolgungsbeamter und Einstellung von Strafverfolgungsbeamten, die wahrscheinlich hochleistungsfähig sind;

(iv) vertraulicher Zugang zu psychosozialen Diensten für Strafverfolgungsbeamte; und

(v) Programme, die darauf abzielen, die Beziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Gemeinschaften, denen sie dienen, zu entwickeln oder zu verbessern, unter anderem durch kommunale Outreach- und Zuhörsitzungen und durch die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die sich auf die Verbesserung gestresster Beziehungen zwischen Strafverfolgungsbeamten und den Gemeinschaften, denen sie dienen, konzentrieren.

Abschnitt 6. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in dieser Reihenfolge darf als Beeinträchtigung oder anderweitige Beeinträchtigung ausgelegt werden:

(i) die einer Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich verliehene Vollmacht oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Büros für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.

(b) Diese Anordnung wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln ausgeführt.

(c) Diese Anordnung soll keine materiellen oder prozessualen Rechte oder Vorteile schaffen, die nach Gesetz oder Billigkeit von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter oder andere Personen durchsetzbar sind, und begründet auch keine solchen Rechte oder Vorteile.

DONALD J. TRUMPF

DAS WEIßE HAUS,
16. Juni 2020.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator aus White House


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