Der amtierende Generalstaatsanwalt Jeffrey A. Rosen hat gemeinsam mit den Innen- und Sicherheitsministern Australiens, Kanadas, Neuseelands und des Vereinigten Königreichs die folgende Erklärung abgegeben:
Wir, die Innen- und Sicherheitsminister Australiens, Kanadas, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika ("die fünf Länder"), sind stolz auf unsere gemeinsame Arbeit an der Seite unserer europäischen Partner im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern im Internet. Gemeinsam haben wir die Führung in der Zusammenarbeit mit den größten Technologieunternehmen der Welt übernommen, um neue und bessere Wege zu entwickeln, um Kinder vor der Produktion und Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, Grooming, Live-Streaming-Missbrauch und allen anderen Formen des sexuellen Missbrauchs auf Online-Plattformen zu schützen.
In dieser Erklärung heben wir hervor, wie die ePrivacy-Richtlinie, wenn sie ab dem 21. Dezember 2020 ohne Ausnahmeregelung angewandt wird, es Kindern leichter machen wird, sexuell ausgebeutet und missbraucht zu werden, ohne entdeckt zu werden - und wie die ePrivacy-Richtlinie es sowohl den Anbietern von Internet-Kommunikationsdiensten als auch den Strafverfolgungsbehörden unmöglich machen könnte, solche Ausbeutung und solchen Missbrauch zu untersuchen und zu verhindern. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Union dringend die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie annimmt, damit die wichtige Arbeit, die Diensteanbieter zum Schutz gefährdeter Kinder in Europa und auf der ganzen Welt leisten, fortgesetzt werden kann.
Ohne entschlossenes Handeln fallen ab dem 21. Dezember 2020 internetbasierte Messaging-Dienste und E-Mail-Dienste, die von der neuen, breiteren Definition des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) für "elektronische Kommunikationsdienste" erfasst werden, unter die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Die Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten müssen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation und die Bedingungen für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation einhalten. In Ermangelung einschlägiger nationaler Maßnahmen gemäß Artikel 15 dieser Richtlinie wird dies zur Folge haben, dass es für Diensteanbieter, die innerhalb der EU tätig sind, illegal ist, ihre derzeitigen Instrumente zum Schutz von Kindern zu nutzen, was sich weltweit auf die Opfer auswirken wird.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) am 7. Dezember 2020 für die befristete Ausnahmeregelung von einigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/58 hinsichtlich der Nutzung von Technologien durch nummernunabhängige Anbieter interpersoneller Kommunikationsdienste für die Verarbeitung personenbezogener Daten und anderer Daten zum Zwecke der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet gestimmt hat. Wir fordern nun die Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, sich im Trilog schnell auf einen endgültigen Text zu einigen, der sicherstellt, dass diese wichtige Arbeit wie bisher fortgesetzt werden kann.
Die Europäische Union hat eine einzigartige Rolle im weltweiten Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu spielen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Union Maßnahmen ergreift, die nicht nur die rechtliche Befugnis, sondern auch die praktische Fähigkeit der Anbieter sicherstellen, Werkzeuge zur Aufdeckung der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet zu nutzen. Zum Beispiel würde eine Anforderung, dass Tools eine Fehlalarmquote von weniger als 1:50 Milliarden haben müssen, den Einsatz einiger der gängigsten und effektivsten Tools verhindern, die heute zur Rettung von Kindern eingesetzt werden. Ohne diese Möglichkeit gefährdet die Union ihre eigene Strategie für eine effektivere Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Im Juli 2020 begrüßten wir den Start der Strategie der Europäischen Union (EU) für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Insbesondere haben wir uns über die Zusage der EU gefreut, "die erforderlichen Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet wirksam zu bekämpfen, unter anderem durch die Verpflichtung der einschlägigen Anbieter von Online-Diensten, bekanntes Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und dieses Material den Behörden zu melden.
Diese Verpflichtungen stehen in engem Einklang mit den Voluntary Principles to Counter Online Child Sexual Exploitation and Abuse, die von den fünf Ländern in enger Abstimmung mit sechs führenden Plattformen entwickelt wurden. Wir haben die Voluntary Principles im März 2020 ins Leben gerufen, um der Technologiebranche einen Rahmen für die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern im Internet zu bieten - sie sollen sowohl die Bemühungen einzelner Unternehmen als auch kollektive Maßnahmen der Branche vorantreiben. Diese freiwilligen Grundsätze setzen jedoch voraus, dass die Unternehmen weiterhin rechtlich und technisch in der Lage sind, Inhalte und Aktivitäten mit sexuellem Kindesmissbrauch auf ihren Plattformen zu erkennen und dagegen vorzugehen.
bestimmte Technologien, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten zu erkennen, zu melden und zu entfernen. In den USA ansässige Anbieter von elektronischen Diensten sind gesetzlich verpflichtet, Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) zu melden. Im Jahr 2019 haben diese elektronischen Dienstleister 16,9 Millionen Meldungen an das NCMEC gemacht, die 69,1 Millionen Videos, Bilder und Dateien umfassten. Es wird erwartet, dass die Zahl der Meldungen im Jahr 2020 die der Vorjahre in den Schatten stellen wird, wobei der Präsident und Chief Executive Officer des NCMEC, John F. Clark, in seinem Brief vom November 2020 an die Mitglieder des Europäischen Parlaments feststellte, dass "[i]n den ersten neun Monaten des Jahres 2020 mehr als 52 Millionen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch an das NCMEC gemeldet wurden und mehr als 2,3 Millionen dieser Fälle einen Täter oder ein kindliches Opfer in der EU betreffen".
Die überwiegende Mehrheit der NCMEC-Meldungen stammt von Direktnachrichtendiensten und wird in der Regel dadurch erzeugt, dass die Plattformen automatisierte Hashing-Maßnahmen (wie PhotoDNA), Grooming-Indikatoren, künstliche Intelligenz und andere Technologien einsetzen, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu identifizieren und zu melden. Die Vorschläge der Kommission für eine befristete Ausnahmeregelung adressieren die unbeabsichtigten Folgen des EECC und stellen sicher, dass Unternehmen bis mindestens Ende 2022 weiterhin hocheffektive Tools zur Erkennung, Meldung und Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nutzen können.
Wir appellieren nun an Freunde und Partner in der EU, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, um nicht nur europäische Kinder zu schützen, sondern auch Kinder auf der ganzen Welt, deren Missbrauch unter EU-Bürgern verbreitet wird, die Anbieter aber nicht stoppen können. Wir bitten Sie daher im Namen der Kinder auf der ganzen Welt eindringlich, die Arbeit zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung fortzusetzen.
Wir freuen uns darauf, weiterhin mit Ihnen als Ihre engsten internationalen Partner bei der Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern zusammenzuarbeiten, sowohl in unseren jeweiligen Ländern als auch weltweit."
Unterzeichner,
Jeffrey A. Rosen, amtierender Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten
Rt Hon Priti Patel MP, Staatssekretärin des Innenministeriums des Vereinigten Königreichs
The Hon Peter Dutton MP, Minister für Innere Angelegenheiten für Australien
The Hon Jan Tinetti, Minister für Innere Angelegenheiten für Neuseeland
The Hon Bill Blair, Minister für öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge für Kanada
Übersetzt aus justice.gov