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ÜBER DEN BAGATELLTOD: IMPFHAFTUNG-SCHAUPROZESS IN RAVENSBURG

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Vorab zur Erklärung: Üblicherweise ist es so, dass ein Gericht in der Verhandlung unter Einhaltung der Formalia in den Sach- und Streitstand einführt, die Parteien fragt, ob sie sich vergleichen wollen und bei Ablehnung eines Vergleichs durch eine Partei in die streitige Verhandlung überleitet.

Dort trägt das Gericht dann seine vorläufige Rechtsmeinung vor und lädt die Parteivertreter zur Rechtsdiskussion ein – denn den Parteien muss nach Artikel 103 Grundgesetz rechtliches Gehör gewährt werden. Nach Abschluss dessen werden die Anträge wechselseitig gestellt und das Gericht bestimmt einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung, in den meisten Fällen etwa 14 Tage nach dieser Verhandlung.

Am Landgericht Ravensburg trug sich dies am Donnerstag dieser Woche auffällig anders zu: Nach Aufnahme der Formalia fragte das Gericht nach einer Vergleichsmöglichkeit, die nicht zustande kam. Daraufhin verließ die Kammer den Saal, kam etwa ein bis zwei Minuten später wieder zurück, blieb vor dem Richtertisch stehen und verkündete sofort ein sogenanntes Stuhlurteil – also direkt aus dem Richterstuhl heraus. Rechtliches Gehör? Fehlanzeige.

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