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Bürger soll Einweg-FFP2-Masken wiederverwenden, rät die Bundesregierung

Umwelt
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Die Müllerstochter im Kanzleramt spinnt Stroh zu Gold: Einweg-FFP2-Masken sind plötzlich wiederverwendbar! Beauftragte Fachhochschulen legen noch einen drauf: Die Großmutter backt keine Kekse mehr, es kommt ja eh keiner vorbei, der sie essen könnte. Sie backt jetzt ihre FFP2-Masken.

Das Banner des Facebook-Accounts der Bundesregierung lautet „Deutschland krempelt die #Ärmelhoch.“ Für Millionen Deutsche ist das allerdings nicht mehr möglich, weil ihnen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung die Arbeit und damit die Möglichkeit genommen haben, die Ärmel hochzukrempeln. Und die zugesagten Ausgleichshilfen sollten schon im vergangenen Jahre ausgezahlt sein, aber nichts davon ist passiert.

Die so bei Facebook beworbene Aktion #Ärmelhoch bezieht sich allerdings auf die Corona-Schutzimpfung. Aber auch diese Impfung liegt quantitativ und wohl auch qualitativ weit hinter dem Ärmelhochkrempeln anderer Staaten zurück.

Vor ein paar Stunden hat die Bundesregierung per Facebook eine weitere Kuriosität veröffentlicht: Eine Art Waschanleitung für FFP2-Masken. Die – bzw. medizinische Masken – sind zwar seit dieser Woche Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften, stehen aber jenen nicht ausreichend zur Verfügung, die sich für eine FFP2-Maske beim Einkaufen oder Straßenbahnfahren entschieden haben.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mitlerweile ebenso wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte u.a. auch die FFP2-Maske zu einem „Einwegprodukt“ erklärt. Diverse Hersteller weisen übrigens an keiner Stelle ihrer Produktumverpackungen daraufhin, dass die von ihnen hergestellten FFP-2-Masken etwa zum Schutz vor Covid-19-Viren geeignet wären. FFP2-Masken leisten laut Umverpackung: „Professionelle Staubschutz-Mikroorganismus-Filterung.“

Aber zurück zum offiziellen Facebook-Account der Bundesregierung. Was dort seit heute Vormittag angeboten wird, hat den Charakter einer Verzweifungstat. Samt gefälliger Grafik wird dort eine Art Waschanleitung („zum Trocken aufhängen“) von FFP2-Masken verbreitet unter der Überschrift: „Wiederverwendung von FFP2-Masken.“ Was das RKI und das Bundesinstitut ausschließen, wird hier von der Bundesregierung zur Notlösung erklärt.

Hier im Wortlaut:

„So geht’s richtig:
Nach dem Tragen (z.B. beim Einkaufen) FFP2-Maske zum Trocknen aufhängen. In der Zwischenzeit eine andere FFP2-Maske nutzen.
Die FFP2-Maske insgesamt nicht länger als 8 Stunden tragen.
Nach 7 Tagen kann die Maske wiederverwendet werden – dann hat sich die Menge infektiöser Vioren auf der Oberfläche ausreichend verringert.“

Es folgt eine Grafik mit drei Masken (Tag 1 – Tag 4 – Tag 7) die grafisch dargestellten Masken tragen Punkte, die Viren darstellen sollen, die über die Tage weniger werden. An Tag 1 sind noch elf böse Viren rot, an Tag 4 noch acht und an Tag 7 noch zwei.

Dazu der Hinweis: „Masken sollten nie mit einer anderen Person getauscht werden.“

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