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Herbe Niederlage für Nestlé: Gericht in Michigan entzieht Wasserrechte

Ricardo Stuckert/PR - Agência Brasil

Umwelt
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Einen herben Schlag musste der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé hinnehmen. Das zweithöchste Gericht in Michigan entschied, dass die kommerzielle Wasserabfüllung des Unternehmens „keine wesentliche öffentliche Dienstleistung“ sei und auch keine öffentliche Wasserversorgung.

Die kleine Gemeinde Osceola wollte Nestlé daran hindern, eine Pumpstation entgegen den geltenden Richtlinien zu bauen. Laut „The Guardian“ steht Nestlés Versuch, das Wasser zu privatisieren, auf der Kippe. Denn für derartige Pläne müsse Nestlé als öffentlicher Wasserversorger deklariert werden, der einen wesentlichen öffentlichen Dienst erbringt.

Der Umweltanwalt von Michigan, Jim Olson, der nicht die Gemeinde Osceola vertrat, aber bereits Prozesse gegen Nestlé geführt hat, sagte, jede Behauptung, dass der Schweizer Konzern ein öffentlicher Wasserversorger sei, sei „absurd“. Das zeige das Ausmaß, in dem private Wasservermarkter wie Nestlé versuchen würden „souveränes öffentliches Wasser, öffentliche Wasserversorgung und das Land und die Gemeinden zu privatisieren“. Bislang war es Nestlé möglich, Wasser in Michigan abzupumpen.

Aufgrund des am vergangenen Dienstag gefällten Urteils könnten nun auch staatliche Umweltbehörden ihre Genehmigung überdenken.

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