am 20.07.2017 Simon Rebiger / Netzpolitik
Wer den Livestream einer Sitzung der Stadtvertretung Schwerin mitschneidet, muss mit bis zu 250.000 Euro Strafe rechnen. Offizielle Aufzeichnungen gibt es nicht. Denn Abgeordnete befürchten, „manipulativ zusammengeschnittene“ Videos im Internet zu finden.
Es klingt wie eine Provinzposse, ist aber ein Lehrstück in Sachen Transparenz von Kommunalpolitik. Das Mitschneiden einer Sitzung der Stadtvertretung Schwerin, dem Kommunalparlament der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, kostet künftig bis zu 250.000 Euro Strafe. Begründet wird das mit dem Persönlichkeitsrecht der Kommunalpolitiker.
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