In der Gesetzesentwurf Drucksache 19/20042
Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz)
Die wichtigsten Punkte sind, das über den Gesetzesentwurf klargestellt wurde, daß die Proteste gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen berechtigt waren und die willkürliche Fortführung der Zwangsmaßnahmen, aus rein ideologischen Gründen bzw. kriminellen wirtschaftlicher Vorteilsnahme bedingt ist.
„Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046). Die Bundesregierung hat die ihr in § 5 Absatz 2 IfSG eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen seit der Feststellung der epidemischen Lage von na-tionaler Tragweite jedoch umfangreich genutzt.
Fast alle erlassenen Rechtsverordnungen treten mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 4 Satz 1 IfSG außer Kraft. Getroffene Anordnungen gelten nach § 5 Absatz 4 Satz 4 als aufgehoben. Hierzu zählen auch weiter erforderliche Regelungen, etwa zur Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Die entsprechenden Regelungen sind außerhalb einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom parlamentarischen Gesetzgeber zu treffen. Um ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft bleiben.“
Wieso muß eine Übergangsregelung geschaffen werden?
Die getroffenen Anordnungen sind ab sofort aufzuheben und die jeweiligen Länderregierungen in die Haftung zu nehmen, für jede Sekunde, die dieses verbrecherische Vorgehen in Kraft gelassen wird.
Die kranke ideologisch bedingte Fortführung ist extrem in Mecklenburg zu erkennen. Der Gesetzesentwurf ist alle Parteien bekannt und dennoch trommelt die SPD-Schwesig einschl. aller Parteien im Landtag MV für die Weiterführung, der die Wirtschaft zerstörenden Maßnahmen und heuchelt Mitleid mit den Senioren, die in der Isolation verrecken. Das perfide Vorgehen wird mit „Lockerungen“ garniert, während die Grundvoraussetzungen für die Zwangsmaßnahmen schon rechtswillkürlich waren und jetzt willkürlich fortgeführt werden.
Hier zeigt sich, daß die AfD keine Alternative ist, sondern ein positionierter Gegenspieler, der als neutralisierendes Sammelbecken kritischer Stimmen agiert. Ohne eine oppositionelle Kraft im Landtag, ist der Landtag vollkommen überflüssig und abzulösen und für Mecklenburg den Neustart einzuleiten.