Wer in MV dachte, der Fördersumpf würde sich nur auf die Wohlfahrt beschränken, hat sich gewaltig getäuscht. Das Verkehrsministerium hat massiv gegen das Haushaltsrecht verstoßen.
Schwerin.
„Das Energieministerium hat bei der Gewährung von Zuwendungen an die Landesverkehrswacht gegen wesentliche Bestimmungen des Zuwendungsrechts und damit gegen das Haushaltsrecht verstoßen.” Dies hat der Landesrechnungshof am Dienstagvormittag in seinem Landesfinanzbericht 2020 festgestellt. Demnach hat das von Christian Pegel (SPD) geleitete Ministerium im Rahmen der institutionellen Förderung seit mehr als zehn Jahren auf Zuwendungsanträge verzichtet, mangelhafte Zuwendungsbescheide erlassen und die seit 2009 vorgelegten Verwendungsnachweise nicht mehr geprüft.
Landesverkehrswacht erhält Geld, ohne Anträge zu stellen