Die Rechtsgültigkeit der zweiten Verordnung der Landesregierung MV zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV, die die Pflicht zum Maskentragen enthält, konnte bisher nicht in der unterschriebenen Version öffentlich eingesehen werden.
Die Rechtskraft einer Verordnung wird durch die Unterschrift legitimiert.
Es wird in einer bürgerfeindlichen Arroganz auf die unterschriftslose Version hingewiesen, die angeblich mit der Veröffentlichung im Internet die Rechtskraft der unterschriebenen Version besitzt und genau das wird bestritten.
Eine Landesregierung MV, die eine das Land ruinierende „Corona-Pandemie“ initiiert und die Bevölkerung im Kontaktverbot kaserniert, hat die Pflicht die Rechtmäßigkeit ihrer verhängnisvollen Politik den Mecklenburgern gegenüber zu beweisen. Und das wird durch den Apparat der Landesregierung verhindert.
Zumal in Mecklenburg nicht ein Mensch an Corona gestorben ist, wird eine unterschriebene Verordnung zur Haftungsfrage der Spaßveranstaltung „Corona“ zwingend erforderlich.
Äußerungen der Staatskanzlei:
„Stellen sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und schauen sie, wie weit sie kommen.“
und
„Ich habe nicht das Bedürfnis, ihre rechtlichen Spitzfindigkeiten zu diskutieren“
Ist das eine bürgernahe Politik?
Das Wort „Gesetzeshüter“ in Zusammenhang mit der Polizei ist irreführend. Jene interessiert so etwas wie die Rechtmäßigkeit einer Verordnung nicht wirklich. Die wollen anscheinend nur einen Zettel, wo drauf steht, was zu tun ist, mehr nicht. Man nennt sowas "Dienstanweisung"
Eine Leserzuschrift verstärkt den Verdacht, das etwas vertuscht werden soll:
"Also ich habe eben, endlich jemanden von der Pressestelle der Staatskanzlei MV erreicht, wurde jedoch gleich an das Bürgertelefon verwiesen.
Bei der Auswahl 8/ Justiz hatte ich Frau B. am Telefon, die mir versicherte, daß die Verordnung rechtskräftig ist und das durch den Prozeß der Veröffentlichung ja die Unterschriften geleistet sein sollen. Ich bestand auf eine Kopie der unterschriebenen Variante. Etwas irritiert willigte sie ein, sich zu erkundigen und mir per Mail zu antworten.
Die gute Frau hat mich auch grade zurückgerufen und gesagt, daß sie mir leider nicht helfen kann, jedoch soll ich es noch mal beim Bürgertelefon mit der Auswahl 9/Innenministerium oder so versuchen. Die sind eher für solches zuständig. Tel: 0385 58811311 und bei der Ansage die 9 wählen."
Ein anderer Leser hat eine Antwort auf die Anfragen zur Maskenpflicht vom Justizministerium erhalten.
"Ihre Anfrage wurde per Email vom 27. April 2020 an das für die Herausgabe des staatlichen Gesetz- und Verordnungsblatts für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Justizministerium geleitet.
Die Verkündung von Verordnungen erfolgt in einem zweistufigem Verfahren. Gemäß Artikel 58 Absatz 2 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern „… werden … Rechtsverordnungen … von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet“. Dabei ist die Ausfertigung die vorherige Unterzeichnung durch die beteiligten Kabinettsmitglieder auf einem urkundlichen Orginal (vgl. § 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung II Richtlinien zum Erlass von Rechtsvorschriften und weiteren Regelungen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern). Ohne diese entsprechende verfassungsgemäße vorherige Ausfertigung, die auch archiviert wird, werden Verordnungen nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt wird dann in der zweiten Stufe des Verkündungsverfahrens eine redaktionell und satztechnisch für dieses Druckerzeugnis aufbereitete Druckfassung veröffentlicht.
Diese verzichtet aus drucktechnischen Gründen auf die fotomechanische Wiedergabe der Orginalunterschriften, welche auch nicht rechtlich vorgeschrieben ist.
Dies ist ein völlig übliches Verfahren, welches in allen Bundesländern verwendet wird, wie Sie bei einem vergleichenden Blick in die Gesetz- und Verordnungsblätter anderer Bundesländer unschwer feststellen können.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben."
Beste Grüße,
Tilo Stolpe
Pressesprecher
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin
Auch hier nur die Vermutung, daß die Verordnung unterzeichnet sein könnte.
Der von mir angefragte Bert Oberreiner (AfD), Mitglied der Stadtvertretung Schwerin hatte zugesagt, bis heute per Fraktionsanfrage im Parlament, die unterschriebene Verordnung zur Maskenpflicht einzufordern. Auf telefonische Nachfrage, wurde mit mitgeteilt, das gemäß Bert Oberreiner die unterschriebene Verordnung existiert.
Das finden wir auch extrem beruhigend, nur wo ist diese für die Öffentlichkeit einzusehen? Nirgends.
Wurden die Mecklenburger mit einer nicht rechtskräftigen Verordnung getäuscht? Genauso wie mit einer "Corona-Pandemie" ?.
Die Selbstverständlichkeit einer der durch die Öffentlichkeit prüfbaren Verordnung, wird zur Schnitzeljagd im politischen Nebel der Landesregierung MV.
Wir wollen die unterschriebene Version jener Verordnung für jedermann veröffentlicht sehen, die Masken zu tragen verpflichtend vorschreibt.
Ohne eine unterschriebene Verordnung,
hat die Landesregierung MV ihren sofortigen Rücktritt zu verkünden.