Die Corona-Endfassung wurde jetzt auf den Servern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gefunden.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 24. April 2020 findet sich mit Datum vom 23. 04. 2020, die Seite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV Ändert VO vom 17. April 2020 GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13 – 11
Zusätzliche Verwirrung entsteht, wenn die Zeitungen selbst nicht mehr durch die verschachtelten Veröffentlichungen der Verordnungen durchsteigen und die Maskenempfehlung verkünden.
Schweriner Express
Ohne jetzt großartig überrascht zu sein, ist diese Verordnung auch ohne Unterschrift veröffentlicht worden. Wir hatten das Thema des nichtigen Verwaltungsaktes ausführlich dokumentiert.
Auf Nachfrage bei befreundeten Rechtsanwälten ergabt sich ein interessantes und den Zustand in Mecklenburg bestätigendes Bild. Alle wissen das die Unterschriften zur Rechtskraft benötigt werden, aber keiner will das Eisen anfassen.
Sinngemäße Gesprächswiedergabe: „Erst wenn viele Mecklenburger ruiniert sind, wird die Bereitschaft sich zu wehren steigen. Wir warten bis dieser Zeitpunkt gekommen ist."
Meine Frage:
„Wo sind die Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Stillstand der Rechtspflege öffentlich darstellen/klären/erklären/korrigieren?“
Es bleibt wieder dem Volk überlassen, das totalitäre Parteiensystem in die Schranken zu weisen.
Das BRD-System ist ein krankes pervertiertes Machtssystem, das hemmungslos die Kinder angreift.
Sie haben die Wahl
Setzen sie sich die Maske auf, unterwerfen sie sich einer willkürlichen Verordnung und bestätigen die totalitäre Parteienpolitik. Sie senden die Bereitschaft, das die nächsten Schritte zur Enteignung und Massenimpfung durchsetzbar sind. Als Folge des Maskentragens wird die zweite „Corona-Welle“ medial vorbereitet und mit einer verschärften Kontaktsperre durchgesetzt. Der Widerstandswille der Bevölkerung ist zu brechen.
Oder sie verweigern das Maskentragen und drucken sich die verpflichtende Verordnung der Landesregierung MV aus und bei einem Bußgeldzettelschwingenden Polizisten übergeben sie diese. Fragen Sie den Polizten nach der Rechtskraft der Verordnung, wenn keine Unterschrift vorhanden ist.
Optional notieren sie sich die bußgeldeintreibende Person und stellen zum geeigneten Zeitpunkt die Strafanzeige mit Schadenersatzforderung. Das S.H.A.E.F. ist da und wirkt, warten sie den Zeitpunkt ab und servieren dann die Rechnung.
Download der Corona-Endfassung