Wir möchten, daß Sie verstehen können, warum sie alles verlieren werden. Wir informieren Sie darüber, daß Sie als Landwirte in die eigentumslose Abhängigkeit der EU-Subventionen getrieben wurden. Glauben sie wirklich daß die Führungskräfte der Parteien, Banken, Logen und staatlicher Institutionen nicht wissen was sie tun?
Ab dem 01.01.2016 gilt das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“ der Bundesrepublik Deutschland.
Ab Ende 2017 wurde dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!
Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nach dem Gewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine „Staats“bürger, da Staatenlose (Apolide).
Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll.
Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden. Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt). Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 Abs. 2 – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.
Reichsheimstätte gilt bis heute noch. In Mecklenburg
Die Reichsheimstätte war ein deutsches Rechtsinstitut von 1920, wodurch das Eigentumsrecht an Immobilien eingeschränkt wurde. Dieses Rechtsinstitut wurde aus sozialen Gründen mit dem Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920[1] geschaffen. Für die Durchführung, Umsetzung und Überwachung war das Reichsheimstättenamt mit Sitz in Berlin zuständig. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1993 trat das Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes in Kraft (BGBl. I S. 912).
Der Zweck des Reichsheimstättengesetzes war der vor möglichen Gläubigern geschützte Erwerb und Besitz von Wohneigentum und die Bindung des Eigentümers an bestimmte bodenpolitische Ziele. Die sogenannten Heimstätten wurden zumeist durch staatliche oder kommunale Einrichtungen ausgegeben. Der sogenannte Heimstätter konnte das Eigentum an einer Heimstätte erwerben. Die Rechte aus dem Eigentum waren jedoch zu Gunsten des Ausgebers eingeschränkt.
Diese Einschränkungen dienten auch zum Schutz des Eigentümers einer Heimstätte. Zu Gunsten des Heimstätters war die Zwangsvollstreckung in das Grundstück beschränkt.
Dem Ausgeber stand ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Für die Belastung oder Teilung eines Grundstücks war die Zustimmung des Ausgebers erforderlich. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung einer Heimstätte hatte der Ausgeber ein Rückkaufsrecht (Heimfallanspruch). Zudem war eine Reichsheimstätte nicht frei vererbbar.
Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert.
Damit Sie diesen Sachverhalt nicht hinterfragen und erkennen können, wurde die Propaganda des „Reichsbürger“ verbreitet und die Personen in den Behörden haben „Handlungsanweisungen“. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zu Lasten der Deutschen gehandelt wird.
Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!
Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133
Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern
Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache Buchführung:
Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.
Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle!
Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen. Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster
Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914. Es sieht derzeit danach aus, daß diese Dokument in den Stadt-, Staats- und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon.
1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer. In 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert. D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok.
In den Grundsteuermutterrollen nach dem Jahr 1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen. Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente! Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt. Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.
Siehe § 1 BGB von 1896.
Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung. Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.
Das Problem besteht darin, das in 1989 die Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 mit 100 DM Begrüßungsgeld abgekauft wurde. Sie haben dafür die Rechtlosigkeit einer juristischen Person mit dem dazugehörigen Personalausweis erhalten. Im Klartext, Sie wurden ausgetrickst und haben freiwillig auf alle Rechte verzichtet.
BGBl 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB !
Es wir nur vermutet das Sie Eigentümer ihres Boden, Land, Grundstücks sind.
Und jetzt beweisen Sie, daß Sie Eigentümer sind, der das Herrschafts- und Nießbrauchrecht ausübt.
Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.
Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB.
Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!
Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:
1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozeß gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.
4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, daß das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.
6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.
7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.
Wie retten Sie Ihr Eigentum?
Sprechen Sie ihren Bürgermeister an und verlangen Sie Garantien.
ALLE Parteien stützen die BRD-Verwaltung und arbeiten für die EU. Wer dennoch vorgibt, mit Wahlen diesen Sachverhalt ändern zu wollen/können, lügt Ihnen direkt ins Gesicht.
Es ist ein Politiker, der seine Privilegien halten will
oder es ist ein Stammwähler, der seinen Verstand nicht mehr nutzt.
Es ist sinnlos, mit Wahlen im BRD-Verwaltungssystem etwas verändern zu wollen.
Wer also sein Herrschafts- und Nießbrauchrecht an seinem Boden sichern will,
darf sich Fragen, wer denn diese Sicherheit aufbauen kann?
Wer nicht handelt, wird verhandelt.
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