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Kalte Enteignung bewährter Mittelständler?

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Wirtschaft
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Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. AWK (www.wasserkraft.org) zum drohenden Mühlen- und Kleinwasserkraftwerks-Sterben in Baden-Württemberg vom 20. Juli 2018 von Julian Aicher, Pressesprecher im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V.

Ministerialbürokratie will regionalen Mühlen das Wasser abgraben

Leutkirch-Rotis (jai (awk)). Brot entsteht aus Mehl. Stammt dieser weiße Grundstofff aus ortsnah bewährten Mahlwerken, dann oft von Wassermühlen. Über 5.000 Wassertriebwerke arbeiteten um 1900 auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg. Rund 1.700 sind es aktuell noch. Darunter viele aktive und ehemalige Mühlen, Sägereien und ähnlich alten Gewerkebauten. Doch jetzt sind bis zu 800 vor allem kleinere Wasserkraftanlagen bedroht. Denn das Stuttgarter „Umweltministerium“ will ihnen das Wasser abgraben. Genauer: bis zu zwei Drittel davon. Und zwar per „Wasserkrafterlass“ voraussichtlich ab 26. Juli 2018. Gegen diesen Kultur-KO-Schlag auf Kosten des Klimaschutzes wehren sich die mittelständischen Wasserkraftler.

Ein energiepolitischer Kahlschlag? Oder bestenfalls „kalte Enteignung? Zumindest nach einem Entwurf des Stuttgarter Umweltministeriums für einen neuen „Wasserkrafterlass“. Die Regierungsbeamten möchten Kleinwasserkraftanlagen, die pro Sekunde 400 bis 1.000 Liter Wasser für ihre Räder und Turbinen nutzen, bis zu zwei Drittel des „Mittleren Niedrigwasser Quotients“ (MNQ) wegnehmen. Angeblich zum Fischschutz. Folge: Bei Trockenheit wie gegenwärtig dürfen die Wassertriebwerke allenfalls noch ein Drittel des Niedrigwassers nutzen. Deshalb befürchten die Wasserkraftler teils Monate-langen Stillstand pro Jahr. Oder: das betriebswirtschaftliche A u s .

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