Die Strafprozessprozessordnung (StPO) ist um einen neuen Paragraphen reicher. Den hat der Bundestag am 11. Juni 2021 – zusammen mit noch ein paar anderen Neuregelungen – beschlossen. Die Kennzeichenerfassung ist nicht unumstritten.
Im Zusammenhang mit Computerkriminalität dürfen nun auch nächtliche Hausdurchsuchungen durchgeführt und Festplatten beschlagnahmt werden. Für das Gesetz stimmten die CDU und SPD, AfD und FDP enthielten sich, die Fraktion der Linken und der Grünen stimmte dagegen. Noch muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, es dürfte aber eine Überraschung sein, sollte der Bundesrat dagegen stimmen.
Den neuen Gesetzesentwurf des Paragraphen 163 g STPO kann man hier nachlesen.
Ein paar Einschränkungen gibt es noch, aber wie wir ja seit Jahren feststellen können, werden Überwachungen, Einschränkungen, Aussetzen der Bürgerlichen Rechte, sogar der Menschenrechte immer mit dem Argument einer großen Gefährdung erst einmal sehr restriktiv eingeführt. Also nur wenn dies und das gegeben ist und dann nur im Einzelfall und auf richterliche Anordnung, dann auch schon, wenn Gefahr im Verzuge ist, oder eine vermutete Gefahr (sehr probat: Terrorismus) … dann kommen weitere Gefährdungen dazu und irgendwann ist das ein ganz normales Verfahren, das gegen jeden eingesetzt werden kann, dem man irgendetwas unterstellt.
weiterlesen