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Das Preußenkonkordat

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Deutschland
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"Ein wenig verwundert es schon: Der Freistaat Preußen existiert seit über 70 Jahren nicht mehr – aufgelöst wurde er nach dem Zweiten Weltkrieg per Gesetz vom Alliierten Kontrollrat. Doch die Spuren Preußens ragen sichtbar bis in die Gegenwart hinein: sei es im Namen von Sportvereinen wie Preußen Münster oder (latinisiert) Borussia Dortmund; sei es als Weiterverwendung preußischer Abzeichen wie des Eisernen Kreuzes oder des Preußischen Adlers; oder sei es in Form der "preußischen Tugenden" wie Pünktlichkeit, Ordnung und Fleiß, die in aller Welt mit den Deutschen assoziiert werden.

Eine weitere preußische Hinterlassenschaft bestimmt darüber hinaus, wer auf welchem deutschen Bischofsstuhl Platz nehmen darf: das sogenannte Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929. Es fand erst kürzlich wieder Anwendung bei der Wahl des neuen Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer – und es gilt für 15 der 27 deutschen (Erz-) Diözesen.

Wer heute den Begriff "Konkordat" hört, denkt vermutlich zunächst an das Reichskonkordat, das am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossen wurde. Bemühungen um einen solchen "gesamtdeutschen" Staatskirchenvertrag hatte es schon vor Hitler in den 1920er-Jahren gegeben. Die staatliche Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg brachte massive politische wie gesellschaftliche Umwälzungen mit sich – gerade auch für Deutschland. Viele ältere Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche verloren mit der Weimarer Verfassung von 1919 ihre Geltung, sodass die Beziehungen neu geregelt werden mussten.

Ein belastetes Verhältnis

Während jedoch ein Reichskonkordat wegen religionspolitischer Differenzen zwischen Reichsregierung und Kirche zunächst nicht zustande kam, konnte man sich auf Länderebene früher einigen: Auf Betreiben des damaligen Apostolischen Nuntius' im Deutschen Reich und späteren Papstes Pius XII., Eugenio Pacelli, wurden Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) geschlossen."

Wie das Reichskonkordat haben auch die Konkordate mit Preußen, Baden und Bayern bis heute Gültigkeit. Das Preußenkonkordat wurde nach 1945 zunächst von den auf ehemals preußischem Gebiet neugegründeten Ländern der Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch von der DDR, anerkannt. Nach der Wiedervereinigung lebten die Konkordatsbestimmungen auch in denjenigen neuen Bundesländern wieder auf, die Nachfolgestaaten Preußens sind. Somit gilt das Preußenkonkordat heute in folgenden (Erz-) Diözesen: Berlin, Hamburg, Köln, Paderborn, Aachen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Osnabrück und Trier."

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