Das beharrliche negieren der Verwaltungsstellen von Finanzamt, Jobcenter und anderen „Behörden“ hat ein Ende. Die BRD hat sich geoutet, als das was sie ist. Eine Firma.
Mit der belgischen Anmeldung des Bundestages, die vor ein paar Tagen gelöscht wurde, schwebte der Bundestag im Nichts. Heute wurde die Bundesrepublik Deutschland mit dem Unternehmensteil Deutscher Bundestag und dem Hauptverantwortlichen Frank-Walter Steinmeier bei der UPIK® eingetragen.
Gleichzeitig wurde der Deutsche Bundestag mit Wolfgang Schäuble, als Hauptverantwortlicher eingetragen.
Da die UPIK® kein Karnevalsverein wie Facebook ist, sind Eintragungen und Nummernvergabe erst mit der Verifizierung des Einzutragenden möglich. Es ist also davon auszugehen, daß diese Eintragungen rechtswirksam sind.
"D&B D-U-N-S® Nummer
Was ist die D&B D-U-N-S® Nummer?
Die D&B D-U-N-S® Nummer (Data Universal Numbering System) ist ein neunstelliger Zahlenschlüssel. Mit diesem können Unternehmen weltweit eindeutig identifiziert werden. Firmen und auch Unternehmensbereiche lassen sich so ihren Muttergesellschaften, Niederlassungen, Hauptsitzen und Filialen zuordnen.
Für wen kann eine D&B D-U-N-S® Nummer beantragt werden?
Die D&B D-U-N-S® Nummer dient ausschließlich dazu, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies umfasst auch Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige. Sie wird nicht für Privatpersonen vergeben. Zusammengefasst wird die D&B D-U-N-S® Nummer jeder kommerziellen, gemeinnützigen oder öffentlichen Entität zugewiesen, für die bereits ein Datensatz oder eine Datei vorhanden oder neu erzeugt worden ist.
Eine einmalige D&B D-U-N-S® Nummer wird z.B. folgenden Wirtschaftssubjekten zugeordnet:
- Rechtlich selbständigen Entitäten, z.B. Einzelfirmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften
- Sämtlichen Nebenstandorten, einschließlich Zweigniederlassungen, oder Abteilungen
- Selbständig Beschäftigten, z.B. Ärzten, Anwälten, Ingenieuren, Berater bzw. Auftragnehmern und öffentlichen Auftragnehmern, die eine spezifische Geschäftstätigkeit ausüben
- Gemeinnützigen Einrichtungen
- Öffentlichen Entitäten, z.B. Zweigstellen, Agenturen, Ministerien, Militäreinrichtungen, usw.
D&B wird einer Geschäftsentität dann eine D&B D-U-N-S® Nummer zuweisen, wenn ihre Existenz entweder durch einen Kontakt mit dem Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer oder durch eine Registration bei einer kompetenten Registrationsstelle (z.B. dem Handelsregister) bestätigt wird.
Detaillierte Informationen zur Vergabe der D&B D-U-N-S® Nummer finden Sie in der Global Policy von D&B, die Sie unter UPIK® Wissen abrufen können.
Was ist bei der Verwendung der D&B D-U-N-S® Nummer zu beachten?
Die D&B D-U-N-S® Nummer ist ein eingetragenes, weltweit geschütztes Warenzeichen der D&B Corporation, USA. Seine Verwendung in Schriftform ist auf die Schreibweise "D&B D-U-N-S® Nummer" festgelegt. Quelle: UPIK®
Damit ist die BRD voll im UCC angekommen
und das hat Auswirkungen auf die Forderungen des Finanzamts, Jobcenter mit seinen abenteuerlichen Forderungen
und das Abzockemodel der GEZ könnte obsolet sein.
Das Merkblatt zum UCC sollte genaustens studiert werden.
Es scheint das jetzt die Realitätsblasen der rot-linken Soziopathen anfangen zu platzen.
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