Der Bundesrat befasst sich erneut mit dem Thema eines Fristenplans für den verpflichtenden Umtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind. Ein Stufenplan soll diesen Prozess strukturieren.
- Gestaffelte Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine geplant
- Motorrad- und Pkw-Führerschein wird auf Antrag ohne Prüfung umgetauscht
- Umtauschtabelle enthält Fristen für den Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr
Im Bundesrat wird ein Vorschlag des Verkehrsausschusses diskutiert, den nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.
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